Krumme Deals am Ägerisee

Grundstückpuff: Millionen-Klage gegen Zuger Regierung

Am Ägerisee tobt schon seit längerem ein Erbstreit um ein Luxus-Grundstück. (Bild: Andreas Busslinger)

Im Erbstreit um ein Luxus-Grundstück am Ägerisee sieht sich die Zuger Regierung mit einer Staatshaftungsklage konfrontiert. Brisant: Die laufende Nachinspektion im Fall führt der Kanton selbst durch.

67 Millionen Franken – so hoch ist die Summe der Staatshaftungsklage, die gegen den Kanton Zug läuft. Dies berichtet die «Zuger Zeitung». Bezahlen muss der Staat, wenn er jemandem durch sein amtliches Handeln widerrechtlich Schaden zugefügt hat.

Hinter der Klage steht laut der Zeitung eine Frau, deren Bruder Seegrundstücke, mutmasslich ohne die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse der zuständigen Aktiengesellschaft, veräusserte.

Für 16 statt 27 Millionen verkauft

Hintergrund ist folgender: Am Ägerisee tobt schon seit längerem ein Erbstreit um ein Luxus-Grundstück. Im Fokus steht eine Liegenschaft mit zwei Villen, die sich auf fast 5000 Quadratmeter am Ägerisee in Oberägeri erstreckt. Seeanstoss inklusive.

Eine Schwester wirft ihrem Bruder vor, die Residenz für 16 Millionen Franken viel zu billig verkauft zu haben. Der Wert wird um nicht weniger als 27 Millionen Franken geschätzt.

Derzeit läuft eine Nachinspektion im Fall. Im Fokus: Eine Notarin aus Oberägeri, die die Beurkundung der Liegenschaft ohne erkenntlichen Grund nach Unterägeri abgetreten hatte, wo das Geschäft durchgewinkt wurde. Kürzlich wurde sie befragt, weshalb sie so gehandelt hat. (zentralplus berichtete).

Interessenskonflikt beim Kanton?

Die Notarin sagte, es gebe Gerüchte, sie habe sich ein «ausseramtliches Halbwissen» angeeignet. Als sie den damaligen Grundbuch- und Notariatsinspektor telefonisch kontaktiert habe, habe dieser sie angewiesen in den Ausstand zu treten. Der damalige Grundbuch- und Notariatsinspektor könne sich jedoch gar nicht an einen Austausch mit der Notarin aus Oberägeri erinnern.

Noch laufen weitere Abklärungen zur Frage, wer genau welche Anweisungen gegeben haben soll. Wie die «Zuger Zeitung» weiter schreibt, haben die Ergebnisse dieser hinsichtlich der Klage grosses Gewicht. Brisant dabei: Die Untersuchungen führt der Kanton selbst mit dem zuständigen Regierungsrat. Die Zeitung stellt die Frage in den Raum, ob ein Interessenskonflikt vorliege und der Kanton versuchen könnte, die Ergebnisse zu beschönigen.

Zuger Regierung sieht keine Probleme

Die knappe Antwort aus Zug: «Nein». Wie Jeanine Lütolf, Kommunikationsbeauftragte der Direktion des Innern, erklärt, habe keine Notwendigkeit bestanden, die Nachinspektion an eine externe Stelle zu vergeben. Ausserdem könne die strittige Anordnung des damaligen Grundbuch- und Notariatsinspektors nicht belegt werden.

Wie die Zeitung weiter schreibt, ist es allerdings auf dem Zuger Grundbuch- und Notariatsinspektorat zu personellen Wechseln gekommen, welche im Licht der Klage ebenso Fragen aufwerfen. So sei die stellvertretende Leiterin, welche die Nachinspektion führte, seit Monaten nicht mehr im Amt. Die Frage, ob sie den Job verlor, weil sie zu genau hinschaute, wird in Zug allerdings ebenso verneint. Es gebe keine Zusammenhänge.

Verwendete Quellen
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon