Betrugsmasche mit Handys

«Gratis»-Handys verkauft – und Landesverweis erhalten

Ein mutmasslicher Handy-Betrüger ist in Luzern aufgeflogen. (Bild: Symbolbild: Unsplash)

Ein Luzerner mit portugiesischem Pass muss ins Gefängnis – und dann das Land verlassen. Seine Betrügereien sind weniger aufregend, als er es sich zu wünschen scheint.

In einem Emmer und einem Krienser Einkaufszentrum zog der Angeklagte seine mutmassliche Betrugsmasche durch. Zu seinen Opfern gehörten seine «Schwiegermutter in spe», ein Bekannter und ein Arbeitskollege, der in finanziellen Schwierigkeiten steckte.

Der Portugiese setzte bei seinen mutmasslichen Betrügereien auf Handys, wie der «Beobachter» schreibt. Er habe iPhones, die an den Abschluss von zwei Jahre laufenden Abos gekoppelt waren, verkauft. Seine Opfer habe er glauben lassen, beim Abo-Anbieter jemanden zu kennen, der die Abos innert 48 Stunden löschen könne. So kämen sie zu Gratis-iPhones – ohne dafür Abokosten bezahlen zu müssen. Der Angeklagte habe ihnen versprochen, sie am Gewinn zu beteiligen – im Umfang von 200 Franken.

Angeklagter behält Handys und Geld für sich

Doch von den 200 Franken hätten seine Opfer keinen Rappen gesehen. Die iPhones habe der Betrüger an sich genommen und selber verkauft. Hingegen seien bald Rechnungen für die Abos in die Briefkästen der Opfer geflattert. Sie hätten realisiert, dass sie hintergangen worden waren – und den Angeklagten verpfiffen.

Vor Gericht glänzte dieser gemäss dem «Beobachter» mit Abwesenheit. Stattdessen habe er seinen Anwalt an die Verhandlung geschickt. Gegenüber der Luzerner Polizei habe er hingegen gerne über das viele Geld geplaudert, das er besitze, und seine zwei Bordelle in Portugal. Auch von einem Leibwächter sei die Rede gewesen. Diesem will der Angeklagte 1000 Franken pro Tag ausbezahlt haben. Doch auch diese Behauptung habe sich als Hochstaplerei herausgestellt.

Vom Betrüger zum Opfer eines Komplotts?

Der Anwalt des Angeklagten plädierte auf unschuldig. Die Verträge mit dem Abo-Anbieter hätten seine Opfer selbst abgeschlossen, in der Absicht, sich zu bereichern. Und sich dann gegen seinen Mandanten verschworen. Er sei nicht der Betrüger, sondern vielmehr das Opfer eines Komplotts.

Tatsächlich verurteilte die Staatsanwaltschaft auch die Opfer des Angeklagten zu Geldstrafen – wegen Betrugs und Gehilfenschaft zum Betrug, wie der «Beobachter» weiter schreibt. Der Portugiese hingegen muss für sechs Monate ins Gefängnis, kriegt weitere sieben Monate auf Bewährung obendrauf und hat nach Absitzen seiner Strafe für sieben Jahre das Land zu verlassen.

Das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, sodass für den Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt. Ihm steht offen, den Fall vors Bundesgericht zu ziehen.

Verwendete Quellen
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