Das kostet es, wenn man Pyros dabeihat

Für diesen EVZ-Fan hat die Meisterfeier ein Nachspiel

EVZ-Fans zündeten an der Meisterfeier Pyros – einer muss dafür jetzt eine Busse zahlen. (Bild: Patrick Straub/freshfocus)

Die Stadt Zug war am 1. Mai dieses Jahres im Ausnahmezustand. Über 6'000 Menschen feierten den Meistersieg des EV Zug. Einer von ihnen zahlt bis heute dafür.

Mit seinem Meistersieg über die ZSC Lions hat der EV Zug die Stadt im Mai in ein Tollhaus verwandelt. «Meischter, Schwiizer Meischter», schallt es wieder und wieder über den Vorplatz der Bossard Arena in Zug. Die Fans liegen sich in den Armen, Bierduschen werden verteilt, überall wird Feuerwerk gezündet (zentralplus berichtete).

Die meisten Zugerinnen dürften am nächsten Tag nur schwer aus dem Bett gekommen sein. Einer von ihnen hat aber bis heute ein Andenken an jene Nacht. Und zwar in Form eines Strafbefehls der Zuger Staatsanwaltschaft.

Rasante Flucht vor der Polizei

Der 31-Jährige stand in jener Nacht gegen 1 Uhr morgens auf dem Arenaplatz, als im Bereich des ZVB-Areals ein Feuerwerk gezündet wurde. Polizisten beobachteten, wie er kurz danach weglief. Als sie ihm zuriefen, er solle stehen bleiben, nahm er die Beine in die Hand und floh.

Er rannte bei der Fussgängerüberführung über die General-Guisan-Strasse davon – und ignorierte die «Stopp Polizei!»-Rufe hinter sich. Genützt hat es ihm nicht viel. Hinter dem Kaufmännischen Bildungszentrum Zug (KBZ) lief er anderen Polizisten in die Arme – die ihn umgehend festhielten (zentralplus berichtete).

EVZ-Meisterfeier mit Rauchpetarden im Turnsack

Dabei kam ans Licht, was der Mann in einem Turnsack versteckt gehalten hatte. 13 Rauchgranaten, Bengaltöpfe und Rauchbomben in Blau und Weiss hatte er dabei. Es handelt sich um pyrotechnische Gegenstände der Kategorien T1 und P1. Das heisst: Sie sind nur für gewerbliche Zwecke zugelassen.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der Mann im EVZ-Fanschal und der EVZ-Sturmhaube wollte das Feuerwerk an der Meisterfeier für «Vergnügungszwecke verwenden», wie sie im Strafbefehl schreibt. Und das ist nicht erlaubt. Er hat sich der versuchten Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz schuldig gemacht.

In seiner Flucht erblickt die Staatsanwaltschaft die Hinderung einer Amtshandlung. Sie verurteilt den Mann deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken. Wird er innert zwei Jahren rückfällig, muss er die 3'000 Franken zahlen.

Sofort bezahlen muss der Mann eine Busse von 750 Franken sowie 400 Franken Gebühren. Damit hat der EVZ-Fan noch Glück. Ein parallel geführtes Verfahren wegen Gefährdung ohne verbrecherische Absicht wird nicht weitergeführt.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie derjenige, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

Verwendete Quellen
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon