Staatsanwaltschaft Luzern

Frau verurteilt wegen Pet-Flaschen auf Beifahrersitz

Ein Sack voller Pet-Flaschen wurde einer Luzernerin zum Verhängnis. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Eine Luzernerin wollte bloss einen Sack voller Pet-Flaschen entsorgen. Doch der Transport auf dem Beifahrersitz kommt sie teuer zu stehen. Die Luzerner Polizei zog sie aus dem Verkehr. Und die Staatsanwaltschaft verurteilt sie nun.

Eine 64-Jährige war mit einem grossen Plastiksack voller leerer Pet-Flaschen auf dem Weg zur Entsorgungsstelle. Doch weit kam sie nicht. Denn die Luzerner Polizei hielt die Frau an. Und stellte fest, dass der Sack zu gross war. So gross, dass der 64-Jährigen die Sicht versperrt war.

Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Luzern steht, dass der Sack voller Pet-Flaschen dafür sorgte, dass die «gesetzlich vorgeschriebene freie Sicht nach rechts nicht gewährleistet» war.

Verurteilte muss fast 600 Franken blechen

Die Staatsanwaltschaft stellt sich auch auf den Standpunkt, der Luzernerin sei es zumutbar gewesen, die Pet-Flaschen nicht sichtbehindernd zu transportieren, zitiert «20 Minuten» aus dem Urteil. Die 64-Jährige wurde deshalb wegen Führens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand verurteilt.

Gegen die Luzernerin hat die Staatsanwaltschaft eine Busse in Höhe von 250 Franken sowie Verfahrenskosten von 320 Franken verhängt, was einer Gesamtstrafe von 570 Franken entspricht.

Verwendete Quellen
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