Handy für Kriminelle

Encrochat-Entwickler in Zug verhaftet

90 Prozent der Nutzer der Encrochat Handys sollen Kriminelle gewesen sein (Symbolbild). (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Die Firma Encrochat entwickelte abhörsichere Handys, die vor allem von Kriminellen genutzt wurden. Vor knapp zwei Monaten wurde einer der Entwickler in Zug festgenommen. Nun wird er nach Frankreich ausgeschafft.

Abhörsichere Kommunikation – dies versprach die Firma Encrochat mit ihren Handys. Auf den ersten Blick sahren sie aus wie normale Smartphones. Nutzer konnten jedoch in den versteckten Modus wechseln und so miteinander in Kontakt treten, ohne, dass diese Chats von aussen eingesehen werden konnten. Besonders bei Kriminellen war das von 2016 bis 2020 entwickelte Geräte besonders beliebt. Erhältlich war es nur über Insiderkanäle.

Vor vier Jahren die Zerschlagung des Netzwerks. Ermittlerinnen und Ermittler aus Frankreich und den Niederlanden hatten es nach intensiven Untersuchungen geknackt. Die gewonnenen Daten führten weltweit zu tausenden Verhaftungen (zentralplus berichtete). 100 Tonnen Kokain, 900 Waffen sowie 500 Millionen Euro Bargeld wurden beschlagnahmt. Auch die Entwickler gerieten ins Fadenkreuz der Justiz. 2022 liessen die französischen Behörden den einstigen CEO in der Dominikanischen Republik festnehmen.

Einsatzkräfte stürmten Wohnung

Wie nun bekannt wird, lebte einer der Entwickler bis im Juli dieses Jahres in Zug. Schliesslich wurde er verhaftet. Dies berichten mehrere Zeitungen. Bewaffnete Einsatzkräfte hätten die Wohnung gestürmt und den 38-Jährigen mitgenommen. Einblick gibt zudem ein aktuelles Urteil des Bundesstrafgerichts. Dem gebürtigen Kanadier droht nämlich ein Prozess in Frankreich. Dies wegen Unterstützung von kriminellen Organisationen. Seit zwei Monaten sitzt er in Zug in Auslieferungshaft.

Der 38-Jährige will Zug aber nicht verlassen. Er hat gegen seine Ausschaffung eine Beschwerde eingelegt. Wenn, dann solle ihm in der Schweiz der Prozess gemacht werden. Dies, weil er bei Frau und Kind in der Schweiz bleiben möchte. Ausserdem müssten für eine Auslieferung die vorgeworfenen Straftaten in beiden Staaten anerkannt sein. Dies sei nicht der Fall. Ausserdem wirft der ehemalige Encrochat-Entwickler der Polizei vor, dass seine Verhaftung unverhältnismässig gewesen sei. Die Einsatzkräfte hätten einfach klingeln können und nicht die Wohnung stürmen müssen. Ausserdem wollte er aus der Haft entlassen werden, bis zu einem Prozess.

Entwickler darf nach Frankreich ausgeliefert werden

Das Bundesstrafgericht wies die Beschwerde jedoch ab. «Nachteile familiärer Art» seien halt üblich bei Strafverfahren. Die Auslieferung nach Frankreich stufte das Gericht als rechtmässig ein. Das Haftentlassungsgesuch lehnte es auch ab. Dies, weil die Gefahr bestünde, dass der Kanadier in sein Heimatland flüchten könnte.

Verwendete Quellen
  • Diverse Medienberichte
  • Urteil Bundesstrafgericht
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