Kundgebung war nicht bewilligt

Ebikoner Arzt wegen Teilnahme an Corona-Demo verurteilt

Die «Abendspaziergänge» von Massnahmenkritikern waren von der Stadt Luzern nicht bewilligt. Auch der Arzt war mehrfach ein Teil der Demonstration.

In der Stadt Luzern haben letztes Jahr mehrfach unbewilligte Protest-Aktionen gegen die Corona-Massnahmen stattgefunden. Einer der Teilnehmer – ein Ebikoner Arzt – wurde nun verurteilt.

Über Monate sind in Luzern jeweils an Montagen Massnahmen-Kritiker an sogenannten «Abendspaziergängen» auf die Strasse gegangen (zentralplus berichtete). Zu Beginn holten die Organatoren für die Kundgebungen keine Bewilligungen ein, weshalb die Luzerner Polizei Ordnungsbussen verteilte (zentralplus berichtete).

So auch an einen Ebikoner Arzt, der in der Pandemie Schlagzeilen gemacht hat. Der Luzerner Mediziner verstiess mehrfach gegen die Covid-19-Verordnung, weshalb ihm kurzzeitig ein vorläufiges Berufsverbot erteilt wurde (zentralplus berichtete).

Ebikoner Arzt verstiess gegen städtisches Reglement

Der Mann akzeptierte die Ordnungsbusse nicht, weshalb sein Fall vor dem Bezirksgericht Luzern landete. Dieses bestätigt nun, dass der Mann mehrfach gegen das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes der Stadt Luzern verstossen habe. Ihm war bei der Teilnahme bewusst, dass es sich um bewilligungspflichtige Kundgebungen handelte und keine Bewilligungen vorlagen», heisst es im Urteil.

Das Bezirksgericht Luzern verurteilt ihn deshalb zu einer Busse von 500 Franken. Er hat zudem die Verfahrenskosten zu tragen. Diese belaufen sich auf 1250 Franken. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Die Parteien können das Urteil innert 10 Tagen mit Berufung beim Kantonsgericht anfechten.

Verwendete Quellen
  • Urteil 2Q1 22 2 des Bezirksgericht Luzern
2 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon