Mittel gegen Übelkeit

Doch Nebenwirkungen: Luzerner Gesundheitsfirma gebüsst

Eine Luzerner Firma machte für ein Reisemedikament unerlaubte Werbeversprechen. (Bild: Adobe Stock)

Das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic hat einen Luzerner Hersteller von pflanzlichen Heilmitteln gegen Schwindel und Übelkeit gebüsst. Dies, weil die Firma mit unwahren Aussagen werbe.

«Ohne Nebenwirkungen», «Naturheilmittel» und «wirkt nach 30 Minuten» – dieses Aussagen stören Swissmedic. Im Fadenkreuz: Ein Präparat der Luzerner Firma Chrisana, basierend auf Ingwerpulver, das bei Schwindel, Übelkeit oder Erbrechen helfen soll. Helfen soll es etwa Schwangeren, bei Schiffsreisen oder im Flugzeug.

Die Werbung, mit der das Mittel angepriesen wird, mache aber falsche Aussagen, so Swissmedic. So sind in der genehmigten Zulassung durchaus Nebenwirkungen aufgeführt. Das können etwa Magenschmerzen, Aufstossen oder Übelkeit sein. Weiter kritisiert Swissmedic den Begriff «Naturheilmittel». Dieser sei irreführend und sage nichts über die Sicherheit des Präparats aus. Zuletzt beinhalte die Werbung mit der Aussage «wirkt nach 30 Minuten» ein unzulässiges Wirkungsversprechen.

Die Firma muss nun eine Busse von 2000 Franken bezahlen. Bereits früher wurde die Firma für dieselben Verstösse schon einmal gerügt. Dies zeige, dass der Firmenchef bewusst gegen das Heilmittelrecht verstosse, schreibt Swissmedic. Gegenüber der «Luzerner Zeitung», spricht der Firmenchef von einer Bagatelle. Er streite zwar ein gewisses Fehlverhalten nicht ab, fühle sich aber wie ein Falschparkierer, der als Schwerverbrecher behandelt wird.

Die Bussen kann Swissmedic eigenmächtig aussprechen. Dies, da sie auch eine Strafverfolgungsbehörde ist und Verstösse gegen das Heilmittelrecht ahnden kann.

Verwendete Quellen
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