Kantonsgericht Luzern in der Kritik

Bundesgericht wirft Entscheid pro IV-Bezüger über den Haufen

Die IV-Stelle des Kantons Luzern bekommt vom Bundesgericht Recht. (Bild: Screenshot GoogleMaps)

Die Luzerner IV-Stelle stellte einem IV-Bezüger die Rente ein. Das Kantonsgericht stellte sich gegen diesen Entscheid. Womit das Bundesgericht wiederum gar nicht zufrieden ist.

Nachdem die Luzerner IV-Stelle, angegliedert beim WAS (Wirtschaft Arbeit Soziales), einem Mann die IV-Rente strich, befand das Luzerner Kantonsgericht diesen Entscheid für falsch. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht Anfang August feststellt. «Zusammenfassend verletzte die Vorinstanz Bundesrecht», heisst es im Urteil. Das Kantonsgericht habe sich auf «offensichtlich unrichtige Feststellungen» gestützt.

Doch was war passiert? Der 1983 geborene Mann aus dem Kanton Luzern hat sich im März 2008 bei einem Verkehrsunfall verzletzt, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Im Juli 2011 erhielt er rückwirkend eine ganze IV-Rente, basierend auf einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Ein Jahr später prüfte die IV-Stelle anlässlich einer Revision den Invaliditätsgrad und setzte diesen neu bei 89 Prozent fest.

Nach zwei Gutatchen aus dem Jahr 2015 kam die IV-Stelle zum Schluss, dass der Mann nur sehr gering eingeschränkt sei und strich die Rente per November 2022.

Bundesgericht setzt IV-Rente bis auf Weiteres aus

Die Beschwerde des IV-Bezügers gegen diesen Entscheid hiess das Kantonsgericht Mitte Februar gut. Wäre es nach dem Kantonsgericht gegangen, hätte der IV-Bezüger seine Rente wieder bekommen sollen – weil sich sein Gesundheitszustand nicht verändert habe, so die Richter. Doch diese hätten den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers gar nicht erst geprüft, so die IV-Stelle. Relevante Passagen aus Gutachten seien schlicht nicht beachtet worden.

Die Vorwürfe der IV-Stelle bestätigt nun das Bundesgericht. Das Kantonsgericht habe zu prüfen, ob ein Revisionsgrund vorliege. Die IV-Rente wird bis auf Weiteres eingestellt.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon