Daten von Hausbesetzerinnen

Bundesgericht rüffelt Luzerner Polizei

Das Bundesgericht urteilt, dass die Luzerner Polizei erfasste Daten von Hausbesetzerinnen löschen muss.

Zwei Frauen wurden nach einer Hausbesetzung erkennungsdienstlich erfasst. Das Bundesgericht hält nun fest, dass die Luzerner Polizei diese Daten nun löschen muss.

In einem am Freitag veröffentlichten Urteil rügt das Bundesgericht die Luzerner Polizei. Das Gericht entschied, dass die Polizei erkennungsdienstliche Daten von zwei Luzerner Frauen löschen muss. Die beiden Klägerinnen, um deren Daten es geht, scheiterten zuvor am Kantonsgericht.

Die zwei Frauen besetzten im Juli 2022 ein Haus an der Luzerner Bruchstrasse. Bei einer Durchsuchung nahm sie die Polizei fest. Den Besetzerinnen wurde Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Verleumdung vorgeworfen. Eine der Frauen sah sich zudem mit dem Vorwurf konfrontiert, Drogen konsumiert zu haben.

Registrierung der Daten ungerechtfertigt

Im Zuge des Verfahrens dokumentierte die Polizei fotografisch die Erkennungsmerkmale der beiden, nahm die Fingerabdrücke ab und erstellte DNA-Abstriche. Wie das Bundesgericht nun urteilt, war diese Registrierung unverhältnismässig. Die gesammelten Daten seien zu löschen.

Denn: die vorgeworfenen Straftaten richteten sich nicht gegen besonders schützenswerte Rechtsgüter wie die körperliche oder sexuelle Integrität. Zudem sei aufgrund der Sachlage nicht ersichtlich, weshalb von den beiden Frauen zukünftig schwere Verbrechen zu erwarten seien, so das Bundesgericht.

Verwendete Quellen
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