Jolanda Spiess-Hegglin erwirkt erneut Verbot

Buch über Zuger Landammannfeier vorläufig (wieder) gestoppt

Das Buch von Journalistin Michèle Binswanger wird als eine superprovisorische Massnahme erneut gestoppt. (Bild: ber)

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wehrt sich gegen die Veröffentlichung eines Buchs über die Landdammannfeier 2014. Nachdem das Bundesgericht im Januar auf die entsprechende Beschwerde nicht eintrat, stoppt es die Publikation nun superprovisiorisch erneut.

Über das Buchprojekt der Journalistin Michèle Binswanger liesse sich inzwischen ein separates Buch schreiben. Sie hat vor, über die Zuger Landammannfeier 2014 ein Buch zu veröffentlichen. Inhaltlich soll darin die Rolle der Medien und die Sichtweise von Markus Hürlimann thematisiert werden. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wehrt sich gegen die Publikation (zentralplus berichtete).

Das Kantonsgericht hatte 2020 entschieden, das von der Vorinstanz verhängte Buchverbot aufzuheben. Das Bundesgericht trat im Januar auf eine Beschwerde gegen diesen Entscheid nicht ein. «Das letzte Wort in dieser Sache dürfte aber noch nicht gesprochen sein», schrieb zentralplus damals. Und behielt damit Recht.

Jolanda Spiess-Hegglin reicht beim Bundesgericht ein Revisionsgesuch ein

Wie die «Weltwoche» berichtet, verlangte Jolanda Spiess-Hegglin postwendend eine Revision seines eigenen Urteils. Weil die höchsten Richter einen Teil ihrer Eingabe übersehen hätten. Peter Josi, Sprecher des Bundesgerichts bestätigt nun auf Anfrage von zentralplus, dass ein Revisionsgesuch in diesem Fall eingegangen sei.

«In diesem Rahmen hat das Bundesgericht superprovisorisch entschieden, dass einstweilen der ursprüngliche Entscheid des Kantonsgericht gilt», so Josi. Dieses hatte vorsorglich angeordnet, dass das Buch bis zum eigentlichen Urteil in der Sache nicht publiziert werden darf.

Buch auf Eis gelegt: Aber wie lange?

Damit ist das Buchverbot vorübergehend wieder in Kraft. Grundsätzlich ist es so: Wer eine Beschwerde beim Bundesgericht macht, kann zeitgleich ein Gesuch um aufschiebende Wirkung stellen. Das bedeutet, dass bis zum Schlussentscheid die bisherige Rechtslage gilt – wie beispielsweise ein Publikationsverbot.

Wenn ein Gericht eine superprovisorische Massnahme trifft, dass gilt diese so lange, bis entweder über das Gesuch um aufschiebende Wirkung entschieden wird. Oder in der Sache selbst ein Urteil gesprochen wird. Wie lange das dauert, lässt sich nicht vorhersagen. Klar ist: Vorerst ist das Buch über die Landammannfeier wieder auf Eis gelegt.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Peter Josi
  • Artikel in der «Weltwoche»
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