Adligenswiler wehrten sich gegen Gestank

«Bin erleichtert»: Hühnerstall scheitert vor Bundesgericht

Petra Lustenberger hatte gegen den geplanten Pouletmaststall Beschwerde eingelegt. (Bild: zvg/Adobe Stock)

Ein Landwirt wollte in Adligenswil einen Pouletmaststall bauen. Das Bundesgericht schiebt ihm nun einen Riegel vor. Damit heisst es die Beschwerde von Anwohnern gut, die seit vielen Jahren gegen den Stall kämpfen.

Petra Lustenberger fällt ein Stein vom Herzen. 68 Meter von ihrem Haus an der Dottenbergstrasse in Adligenswil entfernt, plante ein Bauer, einen Hühnermaststall mit 72’000 Tieren zu errichten. Lustenberger und anderen Anwohnern passte das aber nicht (zentralplus berichtete). Nun hat das Bundesgericht dem Vorhaben einen Riegel geschoben. «Ich bin über das Urteil erfreut und bin erleichtert, dass kein Pouletmaststall in unserer Nähe gebaut wird», sagt Lustenberger auf Anfrage von zentralplus. Sie betont auch, dass es ihr beim Urteil nicht um Sieger und Verlierere gehe, sondern um die Sache selbst. Es sei aber wichtig, dass die Gemeinde und der Kanton in ihre Schranken verwiesen worden seien.

Dem Urteil geht ein jahrelanger Streit voraus. 2016 ging bei der Gemeinde Adligenswil erstmals ein Baugesuch für den Stall ein. Dagegen formierte sich aber Widerstand. Rund um Petra Lustenberger entstand die IG Dottenberg. Die Befürchtung: «Das Naherholungsgebiet Dottenberg ist durch einen industriellen Hühnermastbetrieb gefährdet. In Adligenswil stinkts bald zum Himmel», machte die IG ihrem Frust Luft. Die Anwohnerinnen befürchteten, dass der Mastbetrieb den Dottenberg mit Gestank und Lärm verpesten würde. Ausserdem wäre eine Zunahme von Lastwagenverkehr zu erwarten, so die Argumente.

Behörden liessen gewähren

Es folgten einige Beanstandungen, das Projekt wurde überarbeitet und 2021 von der Gemeinde trotzdem gutgeheissen. Die Anwohner wehrten sich mit einer Petition – aber die Behörden schenkten ihnen kein Gehör. Schliesslich zogen sie vors kantonale Verwaltungsgericht. Auch dieses wies die Beschwerden ab, und so gelangte Petra Lustenberger schliesslich ans Bundesgericht. Dieses gab ihr nun zum Teil recht und hiess die Beschwerde gut. «Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, für seine Werte und Überzeugungen einzustehen und hartnäckig zu bleiben, auch wenn der Weg für alle Beteiligten lange und mühsam war», so Lustenberger.

Beim Urteil geht es hauptsächlich um die Distanz des geplanten Betriebs zu Wohnhäusern. Laut Vorschriften des Bundes darf im Umfeld von 67 Metern um einen Mastbetrieb kein bewohntes Gebäude stehen. Dies wäre aber in Adligenswil der Fall gewesen.

Haus zu nahe am Stall

Dabei handelt es sich allerdings nicht um Lustenbergers Haus, sondern um ein Gebäude, das dem Landwirt selbst gehört und an Dritte vermietet ist. Der geplante Stall wäre 21 Meter davon entfernt gebaut worden, also innerhalb der nicht erlaubten Zone. Wie aus dem Urteil hervorgeht, liess das Bundesgericht das Argument nicht gelten, das Haus gehöre quasi zum Betrieb.

Mit dem Urteil stösst das Bundesgericht auch die Entscheide der Gemeinde Adligenswil und des kantonalen Baudepartements um. Die Gerichtskosten von 4000 Franken müssen die Gemeinde, der Kanton und der Landwirt bezahlen. Der Landwirt war bisher nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Verwendete Quellen
  • Bundesgerichtsentscheid vom 15. Januar
  • Telefonischer und schriftlicher Austausch mit Petra Lustenberger
  • Anfrage an betroffene Landwirte
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