Beim Bundesgericht hängig

Beschwerde verhindert Start von Zuger Verwaltungsrichterin

Sarah Schneider (rechts, hier bei der damaligen Nominationsversammlung der SP) ist trotz gewonnener Wahl noch nicht amtierende Verwaltungsrichterin. (Bild: SP Kanton Zug)

Trotz gewonnener Wahl ist die neue Zuger Verwaltungsrichterin Sarah Schneider (SP) noch nicht im Amt. Denn zu dieser Wahl ist noch eine Wahlbeschwerde beim Bundesgericht hängig.

Zwar hat Sarah Schneider die Wahl als Zuger Verwaltungsrichterin im September deutlich gewonnen – trotzdem ist sie noch nicht im Amt. Wie im Rechenschaftsbericht des Zuger Verwaltungsgericht zu lesen ist, konnte sie ihre Stelle wegen einer hängigen Wahlbeschwerde beim Bundesgericht noch nicht antreten. Solange besetze das Gericht die vakante Stelle mit Ersatzrichtern, wie das Gericht gegenüber «Pilatus Today» sagt.

Die Beschwerde stammt von Schneiders damaligen Konkurrenten, dem Parat-Präsidenten Stefan Thöni. Er kritisierte, dass die Gemeinden für die Wahlen weniger Gratis-Plakatständer anboten als üblich. Damit würden kleinere Parteien benachteiligt. Nachdem Regierungsrat und Verwaltungsgericht die Beschwerde abblitzen liessen, zog Thöni damit vor Bundesgericht (zentralplus berichtete).

Inzwischen ist jedoch auch eine zweite Wahlbeschwerde hängig. Denn der Zuger Regierungsrat liess die Wahl in einem Antrag im Oktober für gültig erklären. Darin hiess es, die Rechtsmittelfrist verstrich ungenutzt – was jedoch aufgrund der Plakat-Beschwerde nicht stimmte. In einer Medienmitteilung sprach die Parat-Partei damals von einem «unglaublichen Vorgang».

Ersatzwahl wurde wegen Justiz-Panne nötig

Nötig wurde die Ersatzwahl am Zuger Verwaltungsgericht überhaupt erst wegen eines Fauxpas. Die vorherige Richterin Ines Stocker ist noch während der Ausübung ihres Amtes in einen anderen Kanton gezügelt. Was eigentlich den Verlust ihres Richteramts nach sich ziehen würde. Die Justizprüfungskommission des Kantonsrats hat darin keine Rechtsverletzung erkannt. Trotzdem hat Stocker noch an 36 Urteilen mitgewirkt, die darum von den Betroffenen angefochten werden konnten (zentralplus berichtete). Laut dem Rechenschaftsbericht ist diese Möglichkeit lediglich in drei Fälle genutzt worden.

Verwendete Quellen
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