Firma mit Sitz in Zug

Anschläge auf Nord Stream: Verdächtigter Saboteur gesucht

Im Herbst 2022 wurden die Pipelines der Nord Stream Ziel eines Anschlags. Nun haben deutsche Justizbehörden einen Haftbefehl erwirkt. (Bild: Archivbild: Nord Stream 2 / Axel Schmidt)

Im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines gibt es nun einen Verdächtigen. Bei der polnischen Staatsanwaltschaft ist ein europäischer Haftbefehl gegen einen Ukrainer eingetrudelt.

Inzwischen wird ein mutmasslicher Saboteur im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines im September 2022 gesucht. Mit den Pipelines transportiert Nord Stream russisches Gas nach Europa, das Unternehmen selbst hat den Sitz in Zug. Die polnische Staatsanwaltschaft hat von der Deutschen Bundesanwaltschaft einen Europäischen Haftbefehl zur Festnahme eines Verdächtigen erhalten. Das sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft in Warschau der Deutschen Presse-Agentur, wie verschiedene deutsche Medien berichten.

Verdächtigt wird gemäss der «Zeit» ein Ukrainer, der sich zuletzt in Polen aufhielt. Die Ermittler hätten ihn jedoch nicht an seinem Wohnort angetroffen. Stattdessen soll er Anfang Juli die Grenze zur Ukraine überquert haben, wie die Sprecherin der polnischen Generalstaatsanwaltschaft weiter sagt. In einem Telefonat mit der deutschen «Tagesschau» zeigt sich der Verdächtige überrascht von den Vorwürfen und bestreitet die Tat.

Unklar bleibt weiterhin, ob staatliche ukrainische Stellen in die Sabotage oder deren Vorbereitung involviert waren. Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski sowie der Chef des ukrainischen Nachrichtendienstes haben eine Beteiligung in der Vergangenheit dementiert, wie die «Tagesschau» weiter schreibt.

Ermittlungen in anderen Ländern eingestellt

Vor diesem Haftbefehl hatten zuvor die dänischen und schwedischen Justizbehörden ihre Ermittlungen zu den Anschlägen auf Nord Stream eingestellt (zentralplus berichtete). Die Lecks der Pipelines waren in den beiden Ländern aufgetreten. Trotzdem fühlte sich Schweden nicht zuständig und gemäss den dänischen Behörden gab es keine ausreichenden Gründe, in Dänemark ein Strafverfahren zu eröffnen.

Verwendete Quellen
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