45-Jähriger vor Gericht

Als sie Schluss machte, fing der Terror an

Der Beschuldigte hat laut der Zuger Staatsanwaltschaft sein Opfer tätlich angegriffen. (Bild: fotolia.de/Symbolbild)

Vor dem Zuger Strafgericht steht am Montag ein 45-jähriger Deutscher. Er soll seiner Ex-Freundin mit dem Tod gedroht, sie gestalkt und ihr Gewalt angetan haben. Etwa habe er ein Handy an ihrem Auto befestigt, um sie verfolgen zu können.

Am Anfang stand eine gescheiterte Beziehung. Im Frühling 2020 beendete die Freundin des Beschuldigten diese. Damit kam der 45-Jährige scheinbar aber nicht zurecht. Wie die Zuger Staatsanwaltschaft schreibt, soll er an jenem Tag, als Schluss war, massiv auf seine Freundin losgegangen sein.

Nach einem Streit am Wohnsitz der Frau in einer Zuger Gemeinde soll der Beschuldigte die Frau zunächst mehrfach getreten haben. Schliesslich habe er ihren Kiefer gepackt und zugedrückt. Der Frau sei es zwar gelungen, auf den Gartensitzplatz zu flüchten. Aber der Deutsche habe sie verfolgt und soll schliesslich heftig mit einem Töffhelm auf ihren Kopf eingedroschen haben.

Nach dem Angriff ging er zu Stalking über

Die Frau habe sich schliesslich an einem Baum festgeklammert, worauf der Beschuldigte sie habe wegzerren wollen. Erst als ein Nachbar einschritt, habe er von ihr abgelassen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Bei dem Angriff erlitt die Ex-Freundin ein Schädelhirntrauma und weitere Verletzungen an Armen und Beinen. Der Mann soll ihr zudem mehrfach gesagt haben, dass er sie töten würde.

Damit fing der Schrecken jedoch erst an. In den folgenden zwei Monaten soll der Beschuldigte seine Ex-Freundin massiv gestalkt haben. Immer wieder soll er ihr aufgelauert haben. Er habe ihr Nachrichten unter der Tür hindurchgeschoben, Sturm geläutet und sei immer wieder vor der Haustüre der Frau aufgetaucht. Wie es in der Anklageschrift zudem heisst, habe er an ihrem Auto ein Handy mit einem Magnet und Klebeband am Unterboden befestigt. Diese sei eingeschaltet gewesen und habe per GPS den Standort der Frau an den Beschuldigten übermittelt. So habe er ihr folgen können, etwa, wenn sie einen Ausflug unternahm.

In einem anderen Fall soll er nachts um 4.30 Uhr vor dem Schlafzimmerfenster der Ex-Freundin aufgetaucht sein und sie beobachtet haben. Bemerkt habe dies die Tochter der Frau, als sie das Bad aufsuchte. Dies habe die beiden Frauen verängstigt.

Staatsanwaltschaft fordert 21 Monate Gefängnis bedingt

Insgesamt siebenmal musste die Polizei ausrücken, weil der 45-Jährige seine Ex-Freundin nicht habe in Ruhe lassen wollen.

Nun steht er vor dem Zuger Strafgericht. Dies wegen schwerer Körperverletzung, mehrfacher Drohung und mehrfacher Nötigung. Wie die Zuger Staatsanwaltschaft schreibt, sei er mit der Zurückweisung nicht zurechtgekommen. Die Frau habe psychisch stark gelitten unter dem mehrwöchigen Terror. Sie habe sich zeitweise nicht mehr nach draussen getraut und sei in ihrer abgedunkelten Wohnung mit geschlossenen Fenstern geblieben.

Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Ausserdem soll der Deutsche die Schweiz für sieben Jahre verlassen müssen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Anklageschrift Staatsanwaltschaft Zug
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