Kantonsgericht Luzern

9,2 Millionen Franken ergaunert: Betrüger soll ins Gefängnis

Schweizer Franken Geld Scheine Summe Beute Spende Steuern Finanzen Sozialhilfe AHV (Bild: Adobe Stock)

Er nahm von den Reichen, verteilte die Beute aber nicht an die Armen: Sieben Jahre soll ein Betrüger ins Gefängnis, wenn es Kantonsgericht Luzern geht.

Eine Villa mit Seeanschluss in Meggen, protzige Autos und ein Privatjet. Was sich nach dem Leben eines Hollywood-Stars anhört, soll das Leben eines deutschen Betrügers gewesen sein, der nun in Luzern verurteilt wird (zentralplus berichtete).

Der Mann hatte ein klares Beuteschema: Er konzentrierte sich auf reiche Einzelpersonen und erschlich sich – mit viel Aufwand – deren Vertrauen. In den Jahren 2008 bis 2016 ergaunerte er auf diese Weise 9,2 Millionen Franken. Dabei ging er «ausgesprochen systematisch und professionell» vor, die das Kantonsgericht Luzern in einer Medienmitteilung schreibt.

Anders als Robin Hood verteilte der Deutsche das Geld nicht etwa unter den Armen, sondern nutzte es für seine eigenen Zwecke – insbesondere für die Finanzierung seines «äusserst luxuriösen Lebensstils», wie das Kantonsgericht Luzern weiter schreibt.

In mehreren Fällen nutzte der Betrüger aus Luzern ein undurchsichtiges internationales Gesellschaftsgeflecht und komplexe Vertragswerke, um seine wahren Absichten zu verschleiern und sein Vorhaben seriös aussehen zu lassen.

Reiche Freunde belogen, Beamte getäuscht, Leasingfirma beschissen

Der Deutsch zog auch zwei Autohändler über den Tisch. Dabei nutzte er das Vertrauen aus, welches ihm diese als gutem Kunden entgegenbrachten.

Der Beschuldigte war betrugsmässig vielseitig unterwegs, unter anderem beging er auch einen Pfändungsbetrug. Dabei machte er gegenüber dem Betreibungsbeamten vorsätzlich falsche Angaben zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation. Er legte es gemäss Urteil des Kantonsgerichts systematisch darauf an, seine finanzielle Situation gegenüber den Behörden und den Gläubigern zu verschleiern und falsch darzustellen.

Kantonsgericht Luzern schickt Betrüger ins Gefängnis

Das Kantonsgericht Luzern spricht den Betrüger zudem der Veruntreuung zum Nachteil einer Leasinggesellschaft schuldig. Dies, weil er ein Fahrzeug ohne Einverständnis der Leasinggeberin verkaufte, ohne dieser den Restwert des Fahrzeugs zu bezahlen. Den Verkaufserlös liess er in seinem Firmengeflecht verschwinden.

Das Kantonsgericht verurteilt den Beschuldigten zu einer unbedingten Haftstrafe von sieben Jahren. Der Beschuldigte wird zudem zur Leistung einer Ersatzforderung von knapp sieben Millionen Franken an den Staat verpflichtet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Verwendete Quellen
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