In eigener Sache

Zuger Regierung unterliegt zentralplus vor Bundesgericht

Die Zuger Regierung muss seine Sitzungsprotokolle von 2022 zugänglich machen. (Bild: Kanton Zug)

Das Bundesgericht urteilt zugunsten von zentralplus. Die Redaktion hatte per Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in Regierungsratsprotokolle der Zuger Regierung verlangt, was verweigert wurde. Zu Unrecht, so die höchste Instanz.

Der Zuger Regierungsrat muss die Protokolle seiner Sitzungen aus dem Jahr 2022 herausrücken. Zu diesem Entscheid kommt das Bundesgericht. zentralplus hatte per Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in diese gefordert. Der Fall zog sich seit über einem Jahr hin.

Immer wieder konnte zentralplus in der Vergangenheit dank des Öffentlichkeitsgesetzes relevante Informationen über die Verwaltung publizieren. Das Gesetz soll Transparenz über die Verwaltungstätigkeit garantieren und erklärt im Wesentlichen jedes amtliche Dokument für öffentlich. Es gibt Ausnahmen, im Kanton Zug fallen etwa die Klinik Zugersee oder das Zuger Kantonsspital nicht unter das Gesetz. Weiter können die Behörden den Zugang unter gewissen Voraussetzungen verwehren, etwa wenn ein Dokument noch nicht fertig ist und daher nicht als amtlich gilt. Und: Wenn persönliche Daten wie Namen oder Adressen in einem Papier stehen, kann die Verwaltung diese schwärzen.

Berichterstattung zu Affäre Villiger nur dank Einsicht möglich

Dank des Öffentlichkeitsgesetzes konnte zentralplus aufzeigen, dass der Verwaltungsrat der Zuger Gebäudeversicherung unrechtmässig Spesen bezog. Oder mit welcher Begründung die Regierung 1200 Franken Honorar aus der Staatskasse für einen Anwalt bezahlte, den sich Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) genommen hatte, weil die Medien aus seiner Sicht rufschädigend berichtet hätten. Oder, wie heimlich die Zuger Regierung die Geschäftsführung des ehemaligen Sicherheitsdirektors Beat Villiger (Mitte) untersuchen liess (zentralplus berichtete).

Die Publikation dieser Texte war nur möglich, da zentralplus Einsicht in die Sitzungsprotokolle hatte. Diese Dokumente sind so wichtig, dass sie an die Öffentlichkeit gehören. Gesammelt, aufbereitet und durchsuchbar, sodass jede Zugerin und jeder Zuger erfahren hätte, worüber die Regierung ihres Kantons in ihren Sitzungen spricht.

Zu diesem Zweck stellte zentralplus ein Gesuch um Einsicht in sämtliche Sitzungsprotokolle der Zuger Regierung aus dem Jahr 2022. Gleichzeitig war es der Plan, ab 2023 wöchentlich das Protokoll der aktuellen Sitzung zu beantragen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Zuger Regierung lehnte Gesuch nachträglich ab

Nachdem die Regierung das Gesuch um Einsicht in alle Protokolle 2022 bewilligt hatte (und dafür 7300 Franken Kostenvorschuss verlangte), lehnte sie es nachträglich ab. Aufgrund einer «rechtlichen Neubeurteilung», wie die Regierung damals schrieb. Die Behörden fürchteten eine sogenannte «fishing expedition», also eine reine Informationssammlung, um möglicherweise Verwertbares zu finden.

Was folgte, war ein Verfahren am Zuger Verwaltungsgericht. Dieses entschied, dass der Zuger Regierungsrat die Protokolle der Sitzungen des Regierungsrats im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 zu gewähren hat. Dagegen zog die Zuger Regierung vors Bundesgericht.

Kanton Zug nicht in öffentlichem Interesse eingeschränkt

Nun bestätigt dieses den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Die Zuger Regierung muss die Protokolle zugänglich machen. Dies mit der Begründung, dass der Kanton Zug durch das angefochtene Urteil nicht wie eine Privatperson betroffen und auch nicht in wichtigen öffentlichen Interessen eingeschränkt sei.

Christian Hug, CEO von zentralplus, sagt zum Urteil: «Es bestätigt uns in unserer Arbeit, die Öffentlichkeit transparent zu informieren und dass die Argumente der Zuger Regierung nicht stichhaltig waren. Schade ist nur die Verzögerung, die durch das Verfahren entstanden ist.»

Verwendete Quellen
  • Urteil des Bundesgerichts
  • Medienarchiv zentralplus
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