Kein Notfallzuschlag mehr

Permanence in Luzern gerät nach Urteil unter Druck

Die Permanence betreut noch Patienten, während andere Arztpraxen längst geschlossen haben. (Bild: kok)

Ein Bundesgerichtsurteil schafft den Notfallzuschlag für spätabendliche Arztbesuche in Permanences ab. Mit hohen finanziellen Folgen, wie die Praxis am Bahnhof Luzern sagt.

Wer spätabends ein medizinisches Problem hat, aber nicht gleich in den Notfall im Spital will, hat mit Permanences und Walk-In-Praxen eine Alternative. Doch wegen eines neuen Bundesgerichtsurteils geraten diese unter Druck. Bisher stellten Permanences bei abendlichen Arztbesuchen einen Notfallzuschlag, die sogenannten Dringlichkeits-Inkonvenienz-Pauschale, in Rechnung. Die Krankenversicherer gingen dagegen vor Gericht – und erhielten Recht.

Das Bundesgericht hat in kürzlich veröffentlichten Urteilen entschieden, dass dieser Zuschlag bei Permances nicht rechtens ist, auch wenn die Patienten spätabends oder an Wochenenden auftauchen. Denn die verlängerten Öffnungszeiten gehörten zum Geschäftsmodell dieser Praxen. Kommen die Patientinnen noch während der regulären Öffnungszeiten in die Praxis, zähle dies nicht als Notfall, der mit der zusätzlichen Dringlichkeits-Inkonvenienz-Pauschale abgegolten werden könne. Diese sei mehr für Hausärzte gedacht, die nach ihren Öffnungszeiten noch ausrückten.

Sechsstelliger Verlust

Von diesem Entscheid ist auch die Permanence am Bahnhof Luzern betroffen, wie sie der «Luzerner Zeitung» sagt. Durch den Wegfall der Pauschale erleide die Praxis über die letzten Jahre einen Verlust im sechsstelligen Bereich. Die Ausgaben für die Zuschläge an Abenden und Wochenenden, die sie ihren Angestellten wegen des Arbeitsrechts zahlen müssen, seien einschneidend.

Die Praxisleitung mache sich nun Gedanken, ob sie ihre Öffnungszeiten so noch beibehalten könne. Auch wenn sie sich der Verantwortung als hausärztliche Notfallpraxis, die dem Spital-Notfall den Rücken frei halte, bewusst sei. Doch diese wirtschaftliche Einschränkung erschwere ihre Aufgabe.

Verwendete Quellen
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