Regierung überrascht mit neuem Vorschlag

Spitäler sollen für Zuger fast gratis werden

Auf die Gesundheitsdirektion von Martin Pfister kommen Mehrkosten zu: Die Regierung will die Prämien der Zuger senken. (Bild: Adobe Stock/zvg)

Der Zuger Regierungsrat will das Portemonnaie der Bevölkerung entlasten. In den Jahren 2026 und 2027 soll der Kanton mehr Spitalkosten übernehmen. Dadurch erhofft er sich sinkende Krankenkassenprämien.

Was will Zug mit seinem Plus von fast einer halben Milliarde Franken anstellen? Am Donnerstag präsentiert der Regierungsrat eine überraschende Antwort: Er wolle die Krankenkassenprämien senken. Eine Nachricht, die wohl alle Zuger freuen wird, denn: Die Gesundheitskosten wachsen, und somit werden die Prämien vermutlich weiter steigen (zentralplus berichtete).

Die Zuger Staatsfinanzen hätten sich in den vergangenen Jahren sehr vorteilhaft entwickelt, führt der Kanton in der Mitteilung aus (zentralplus berichtete). Ein Teil der entstandenen Überschüsse soll direkt an die Bevölkerung zurückfliessen.

Für zwei Jahre zahlt Zug fast die ganze Rechnung

Dabei setzt die Regierung bei den Gesundheitskosten an. Während den Jahren 2026 und 2027 will sie 99 Prozent der Kosten für Spitalaufenthalte übernehmen. Bisher zahlt der Kanton 55 Prozent der Kosten – den restlichen Teil übernehmen die Krankenversicherer. Bei diesem Anteil von 55 handelt es sich um die vorgegebene Mindestgrösse. Fast alle Kantone würden sich daran orientieren, schreibt die Regierung.

Mit dem Plan der Regierung würden Spitäler also weiterhin gleich viel Geld für die Dienstleistungen erhalten. Nur soll neu der Kanton fast die gesamten Kosten tragen. Dies soll für alle stationären Behandlungen von Zuger Patienten in allen Listenspitälern der Schweiz gelten.

700 Franken weniger pro Jahr

Wenn die Versicherer in den zwei Jahren nur noch ein Prozent der Spitalkosten übernähmen, sollte die mittlere Krankenkassenprämie um etwa 18 Prozent tiefer ausfallen, so die Rechnung der Regierung. Das mache rund 700 Franken pro Person und Jahr aus. Die Senkung variiere aber je nach Versicherungsmodell, Altersklasse und Krankenkasse.

Für diese Änderung greift der Kanton tief in die Tasche: Die Regierung rechnet mit einem Mehraufwand von rund 220 Millionen Franken für die zwei Jahre.

Das Vorhaben ist noch nicht definitiv, der Zeitplan aber eng: Damit die Prämien für die Jahre 2026 und 2027 reduziert werden können, muss das Vorhaben im Frühjahr 2025 definitiv beschlossen sein. Die Regierung unterbreitet die Vorlage deshalb direkt dem Kantonsrat. Gleichzeitig soll eine Konsultation mit den Gemeinden, Parteien und weiteren Interessengruppen erfolgen. Das Ziel der Regierung: ein referendumsfähiger Beschluss bis Ende Januar 2025.

Wie es 2028 weitergeht, ist noch unklar

Der Vorschlag der Regierung gilt vorerst für die Jahre 2026 und 2027. Ab 2028 tritt eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in Kraft, durch die ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden. Gegen diese Änderung des Krankenversicherungsgesetzes wurde jedoch das Referendum ergriffen. Stimmt die Schweizer Bevölkerung der einheitlichen Finanzierung zu, müssen auch einige Gesetze auf kantonaler Ebene angepasst werden. Bei dieser Gelegenheit könne Zug die Kostenaufteilung erneut besprechen, so die Regierung.

Ob die Kantonsbeteiligung auch 2028 und in den Folgejahren höher als 55 Prozent sein soll, müsse der Kantonsrat entscheiden, ergänzt Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) auf Anfrage. Der Entscheid werde davon abhängen, wie sich die finanziellen Perspektiven des Kantons entwickeln, etwa im Zusammenhang mit der OECD-Mindeststeuer oder der gesamtwirtschaftlichen Situation.

Laut der Regierung ist die Entlastung der Gesundheitskosten nicht gesundheitspolitisch motiviert. Mit der Anpassung des Kostenteilers verspricht sie sich eine wirksame und effiziente Rückverteilung der Überschüsse an die Bevölkerung. Auf diese Art würden weder private Angebote konkurrenziert noch komme es zu einer Verzerrung beim Wettbewerb der Spitäler. Ausserdem seien die steigenden Prämien eine der grössten Sorgen der Bevölkerung und der administrative Aufwand bei dieser Form der Rückverteilung verhältnismässig gering.

Bis jetzt ist die Massnahme aber nicht in trockenen Tüchern. Zuerst entscheidet noch das Kantonsparlament und allenfalls die Zuger Stimmbevölkerung über den Vorschlag.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung Kanton Zug
  • Telefonat und schriftlicher Austausch mit Martin Pfister, Gesundheitsdirektor
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon