Bis zu 427 Betten mehr

Kanton Zug benötigt mehr Pflegebetten

Mehr pflegebedürftige Menschen – das bedeutet auch: mehr Pflegebetten müssen her. (Bild: Annie Spratt/Unsplash)

In den nächsten Jahren wird im Kanton Zug die Zahl der pflegebedürftigen Menschen zunehmen. Deswegen müssen mehr Pflegebetten her.

Die Zuger Gesundheitsdirektion rechnet für die Jahre 2026 bis 2030, sowie darüber hinaus, mit einem zusätzlichen Bedarf an Pflegebetten. In ihrer Prognose stützt sie sich auf eine in diesem Jahr vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium Obsan erarbeiteten Studie zur Versorgungsplanung der Alters- und Langzeitpflege im Kanton Zug.

289 bis 427 Pflegebetten mehr

Demnach werden je nach Szenario bis zum Ende der Planungsperiode 2030 zusätzlich 289 bis 427 Betten benötigt, teilt die Zuger Gesundheitsdirektion am Montag mit. Bei den Szenarien wurde die Versorgung Zuhause durch die Spitex – als Alternative zum Eintritt ins Pflegeheim – mitberücksichtigt. Denn betagte Menschen möchten in Zukunft länger Zuhause bleiben und Pflegedienstleistungen dort in Anspruch nehmen können. Auf der aktuellen Pflegeheimliste sind insgesamt 1'178 Pflegebetten in 16 Institutionen aufgeführt.

Bei der neuen Pflegeheimplanung will der Kanton Zug das Kriterium der Qualität verstärkt miteinbeziehen. Zudem sollen die Pflegebetten sozialverträglich sein. Das bedeutet, dass ein gewisser Anteil Betten mit Ergänzungsleistungen finanzierbar seien. Weiter will der Kanton Zug Wert die neuen Pflegebetten rasch in Betrieb nehmen.

Das bedeutet die Pflegeheimplanung

Mit der Pflegeheimplanung setzt sich der Kanton Zug eine «bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung» der Bevölkerung zum Ziel. Diese Planung organisiert auch die Pflegheimplanung kapazitätsorientiert jeweils für mehrere Jahre. Damit soll die Planungssicherheit für die Leistungserbringer sowie für die Gemeinden, die für die Versorgung zuständig sind, erhöht werden.

Die Zuger Pflegeheimliste weist jedem Pflegeheim eine bestimmte Anzahl Betten zu. Wird eine Institution auf die Pflegeheimliste aufgenommen, darf sie gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung des Bundes (KLV) zu Lasten der sozialen Krankenversicherung abrechnen. Mit einem Beschluss des Zuger Regierungsrats von Ende September wurden die Grundsätze für die Erstellung der neuen Pflegeheimliste verabschiedet.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Gesundheitsdirektion Kanton Zug
  • Pflegeheimliste des Kantons Zug (Stand 1. Januar 2023)
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