Luzerner Nationalrat fordert neues Gesetz

Wie sieht der Täter aus? Die DNA wüsste es

(Bild: Wikimedia)

Rupperswil kann aufatmen: Der 4-fache Mörder wurde gefasst. Anders in Emmen: Hier läuft der Vergewaltiger auch nach fast einem Jahr noch frei herum. In beiden Fällen erlaubt das DNA-Gesetz keine detaillierte Analyse zum Täter. Der Luzerner Nationalrat Albert Vitali ist überzeugt, dass seine eingereichte Motion für eine Gesetzesänderung angenommen wird. Und dass die Fahndung nach dem Vergewaltiger in Emmen effizienter verlaufen wäre.

Die DNA erzählt viel über Menschen: Nicht nur das Geschlecht kann daraus gelesen werden, sondern auch, ob jemand blond und blauäugig ist und welche Hautfarbe er haben könnte. Solche Informationen stecken logischerweise auch in der DNA eines Täter und können problemlos analysiert werden. Diese Rückschlüsse wären bei der Fahndung höchst willkommen – da muss jedes Polizistenherz höherschlagen!

«Es kann doch nicht sein, dass Datenschutz vor Täterschutz kommt.»
FDP-Nationalrat Albert Vitali

Das gilt bei der DNA-Analyse

In der Schweiz dürfen laut aktuellem Gesetz nur die sogenannt nicht codierenden Abschnitte eines DNA-Profils untersucht werden. Damit kann auf das Geschlecht des möglichen Täters geschlossen werden. Nicht erlaubt ist hingegen die Analyse der codierenden Abschnitte. Daraus könnten Informationen über weitere Merkmale wie die Augen- oder Haarfarbe eines Menschen herausgelesen werden. Mit dem Vorstoss von FDP-Nationalrat Albert Vitali (LU) soll das geltende Gesetz in der Schweiz angepasst werden: Bei Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung wäre es den Strafbehörden dann erlaubt, in den DNA-Profilen gezielt nach persönlichen Eigenschaften eines Täters zu suchen.

Nur: In der Schweiz ist es, anders als etwa in Holland, verboten, die sogenannt codierten DNA-Abschnitte zu analysieren. Das soll sich ändern und zwar bald. «Es kann doch nicht sein, dass Datenschutz vor Täterschutz kommt», sagt FDP-Nationalrat Albert Vitali. Seine eingereichte Motion zu einer Gesetzesanpassung wurde vom Nationalrat ohne Änderungen überwiesen. Diesen Juni wird sie vom Ständerat behandelt. «Auf kantonaler und nationaler Ebene bekomme ich nur positive Rückmeldungen, auch seitens Polizei- und Justizdirektionen würde das neue Gesetz begrüsst», sagt Vitali. Ebenso gab es von der linken Seite und Datenschützern wenig Widerstand.

Effizienter und kostengünstiger

Vitali ist überzeugt, dass die Gesetzesänderung positive Auswirkungen auf die Polizeiarbeit haben wird. So auch beim Vergewaltigungsfall in Emmen, bei dem letztes Jahr ein Massen-DNA-Test bei 372 Personen gemacht wurde. «Wären Merkmale wie Haar-, Augen- und Hautfarbe des Täters bekannt gewesen, hätte dieser Test vermutlich niemals in so grossem Umfang durchgeführt werden müssen: Viele Leute, die zum Massentest antraben mussten, wären ja schon durch das Raster gefallen und als Täter gar nicht infrage gekommen.» Zudem geht er davon aus, dass durch eine möglichst enge Eingrenzung des Täterkreises die Fahndung in Emmen nicht nur effizienter, sondern auch kostengünstiger verlaufen wäre. 

Albert Vitali, FDP

Albert Vitali, FDP

Der FDP-Politiker aus Oberkirch LU sitzt auch im Stiftungsrat der Stiftung für Schwerbehinderte SSBL – bei dieser Institution arbeitete die junge Frau, die seit dem grauenhaften Verbrechen gelähmt ist. «Der Fall beschäftigte mich enorm. Ich verfolgte darum die Fahndungsmethoden besonders genau und schaute mir wegen der anstehenden Massentests die gesetzliche Grundlage dazu an. Dabei stellte ich fest: Das ist ja aus dem letzten Jahrtausend.» Dass es aus juristischen Gründen nicht möglich ist, aufschlussreiche Hinweise aus der vorliegenden DNA des Täters zu analysieren und die Fahndung in Emmen entsprechend anzupassen und einzugrenzen, veranlasste Vitali zu diesem Vorstoss.

Möglicherweise hätte sich der Massentest erübrigt

Was sagt die Luzerner Polizei dazu? Zum Test in Emmen wurden 372 Personen vorgeladen, die sich irgendwann im Umkreis des Tatorts aufgehalten hatten. Ganz egal, ob blond oder dunkelhäutig, ob jung oder alt. Einziges Kriterium: männlich.

Hätte sich der Massentest allenfalls erübrigt, wenn der Kreis durch persönliche Merkmale des Täters wie Haut- oder Augenfarbe hätte eingegrenzt werden können? «Ob und wie sich das ausgewirkt hätte, ist spekulativ. Fakt ist: Die gesetzliche Grundlage lässt eine detaillierte Analyse der DNA bis jetzt nicht zu und ist darum im Polizeialltag kein Thema», sagt Simon Kopp, Sprecher Luzerner Staatsanwaltschaft.

«Immerhin konnten ein paar Hundert Männer als Täter ausgeschlossen werden.» 
Simon Kopp, Sprecher Luzerner Staatsanwaltschaft

Der aufwendige Massentest blieb bis heute erfolglos. Einzelne Personen, die noch einen Test abgeben sollten, sind im Ausland. Die Staatsanwaltschaft arbeitet mit Rechtshilfeersuchen, um an ihre DNA zu kommen. «Das ist mühsam und langwierig», bestätigt Kopp. Ob also je alle DNA-Tests ausgewertet werden können, ist von den ausländischen Behörden abhängig.

Tatort Uferweg Emmen 2015

Tatort Uferweg Emmen 2015

Kopp stuft den Massentest dennoch nicht als Misserfolg ein: «Immerhin konnten ein paar Hundert Männer als Täter ausgeschlossen werden. Das macht uns den Fokus frei für weitere Ermittlungen.» Aufwendig und zeitintensiv ist auch die Auswertung der Handydaten: Hier wurden Tausende Verbindungen rund um den Tatort analysiert, die von einer der beiden umliegenden Antennen aufgezeichnet wurden. Dieses Vorgehen ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

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