Illegales Feuerwerk auch in Zug ein Thema

Laut und gefährlich: Zug warnt vor Feuerwerkslärm

An buntem – und lautem – Feuerwerk scheiden sich die Geister. (Bild: Andreas Busslinger)

Beim Bund macht man sich Sorgen wegen illegal importierter Feuerwerksware. In Zug tauchten solche Fälle zwar selten auf, dafür kam es hier zu anderen Sprengstoffdelikten. Die Dunkelziffer dürfte jedoch hoch sein.

Ob 1. August oder Silvester: Viele Feuerwerkskörper tönen dermassen laut, dass man sich unweigerlich fragt: «Ist das wirklich alles legale Ware?» Mitte Juli wies das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in einer Medienmitteilung darauf hin, dass im Vorfeld des 1. August jeweils «viel» Feuerwerk in die Schweiz importiert werde.

Das BAZG machte darauf aufmerksam, dass beispielsweise Feuerwerk, welches auf dem Boden explodiere – Kracher, Böller, Petarden –, zur Einfuhr grundsätzlich nicht zugelassen sei. Die Einfuhr verbotener Feuerwerkskörper oder fehlende Einfuhrbewilligungen würden bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht, so das BAZG weiter.

Die zuständigen Behörden sind in solchen Fällen die kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Um wie viele Fälle es dabei geht, ist unklar. Auf Anfrage teilte eine BAZG-Sprecherin mit, dass es dazu keine Auswertung gebe. Unklar bleibt auch, wie gross das Ausmass der importierten Pyroware ist. Das BAZG führt keine entsprechenden Statistiken. Die Mitarbeitenden des BAZG würden aber jeweils vor dem 1. August und vor Silvester im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit ein besonderes Augenmerk auf Feuerwerkskörper richten. In dieser Zeit komme es auch regelmässig zu Aufgriffen.

Sprengstoffdelikte gab es kürzlich auch in Zug

Stephanie Renner, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafbehörden, teilt gegenüber zentralplus mit, dass es im Kanton Zug im Jahre 2023 zu zwei Fällen betreffend «Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz» gekommen sei. Dabei sei es in einem Fall zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen. Keiner der Fälle von 2023 sei aber vom BAZG gemeldet worden. «Im Jahre 2022 gab es aber einen Fall, der uns vom BAZG gemeldet wurde, jedoch handelte es sich nicht um verbotene Feuerwerkskörper», so Stephanie Renner. Die Medienverantwortliche der Zuger Strafbehörden weist darauf hin, dass es beim Tatbestand der «Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz» nicht ausschliesslich um verbotene Feuerwerkskörper gehe.

Der Kanton Luzern hingegen kann die Frage, ob es in der jüngeren Vergangenheit Verfahren wegen illegalem Feuerwerk gab, nicht beantworten. Grund: Der Kanton Luzern führe gar keine derartige Statistik, wie Simon Kopp, Informationsbeauftragter der Luzerner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage erklärt. Die Luzerner Staatsanwaltschaft legt die Fälle demnach nicht nach «illegal importiertem Feuerwerk» ab.

Zum Vergleich: Im Grenzkanton Schaffhausen hat die Staatsanwaltschaft allein im Jahr 2024 aufgrund von Anzeigen des BAZG bereits rund 25 entsprechende Strafbefehle mit Bussen erlassen. Offen bleibt zudem die Frage, wie viele Fälle von illegalem Feuerwerk gar nie entdeckt respektive abgeklärt werden. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein.

Knalle sind besonders gefährlich

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist auf Anfrage darauf hin, dass hohe Schallpegel das Gehör schädigen könnten. «Dabei spielen die Lautstärke und die Hördauer eine entscheidende Rolle», sagt BAG-Sprecherin Céline Reymond. «Je lauter, desto schneller ist das Gehör in Gefahr.» Knalle seien besonders gefährlich. «Schon ein einzelner Knall kann das Gehör dauerhaft schädigen.» Das BAG empfiehlt das Tragen von Gehörschützen – gerade auch im Falle von Kindern.

Gleich die Beurteilung von Stefan Weder, Leitender Arzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten beim Universitätsspital Bern: «Feuerwerkskörper können extrem laute Geräusche erzeugen, die bis zu 150 Dezibel erreichen. Solche hohen Lautstärken können bereits bei kurzen Expositionen zu permanenten Gehörschädigungen führen. Deswegen raten wir zu verantwortungsvollem Umgang, insbesondere bei Kindern.» Ein Problem ist aber: Manchmal werden Knaller oder Böller unvermittelt und ohne Vorwarnung gezündet. Dies teilweise auch an Zeitpunkten ausserhalb des 1. August- oder Silvesterabends. Unbeteiligten Passanten bleibt dann gar nicht die Zeit, sich entsprechend schützen zu können.

Zuger Kantonsarzt: Schäden allenfalls nicht sofort bemerkbar

Claudia Bucher, Leiterin Kommunikation der Zuger Kantonsspitals, schreibt auf Anfrage: «Wir teilen die Meinung, dass Feuerwerkskörper, die in nächster Nähe zum Ohr gezündet werden, das Gehör schädigen können.» Allerdings würden Notfälle um den ersten August herum eher Verbrennungen betreffen.

Anzumerken ist, dass Leute mit einer erlittenen Gehörverletzung den Notfalldienst möglicherweise meiden; Gehörverletzungen sind nicht zwingend sichtbar. Denkbar auch, dass sich zum Beispiel Kinder oftmals noch nicht entsprechend artikulieren oder das Ganze noch nicht richtig einordnen können.

Der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri sagt denn auch: «Feuerwerkskörper wie Knaller, Böller und andere mehr können bei ungenügendem Abstand zu sogenannten Impuls- und Knalltraumen des Gehörs führen. Solche Gehörschäden machen sich nicht unbedingt sofort bemerkbar, bleiben unter Umständen aber dauerhaft bestehen.» Die Gebrauchsanweisungen, insbesondere jene zum Abstandhalten, seien darum unbedingt einzuhalten. «Bei bereits bestehender Gehörschädigung empfiehlt sich vorsichtshalber in der Nähe eines Feuerwerks das Tragen eines Gehörschutzes.»

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch Stephanie Renner, Medienverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden
  • Schriftlicher Austausch Simon Kopp, Informationsbeauftragter, Staatsanwaltschaft Kanton Luzern
  • Schriftlicher Austausch Staatsanwaltschaft Kanton Schaffhausen
  • Schriftlicher Austausch Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
  • Schriftlicher Austausch Céline Reymond, Bundesamt für Gesundheit (BAG)
  • Schriftlicher Austausch Regina Pinna, Mediensprecherin Suva
  • Schriftlicher Austausch Stefan Weder, Leitender Arzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Universitätsspital Bern
  • Schriftlicher Austausch Claudia Bucher, Leiterin Kommunikation, Zuger Kantonsspital
  • Schriftlicher Austausch Rudolf Hauri, Kantonsarzt Kanton Zug
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