Bordell verwehrt Rumänen Zutritt

Im «Zeus» abgeblitzt: «Die lassen mich nicht ins Puff»

Rumänen sind im «Zeus» offenbar nicht erwünscht. (Bild: Adobe Stock)

Drei Dachdecker wollen ins Küssnachter Bordell «Zeus». Doch einem von ihnen wird seine Nationalität zum Verhängnis. Er ist Rumäne – und im Nacktbereich des Bordells nicht erwünscht.

Wegen des schlechten Wetters beschliesst der Chef eines Dachdecker-Unternehmens kurzerhand, seine zwei Mitarbeiter ins Bordell einzuladen. Auf dem Dach ists im strömenden Regen zum Arbeiten zu rutschig. Stattdessen soll im «Zeus» in Küssnacht am Rigi der Schaumwein fliessen, das Trio im Nacktbereich Spass haben.

«Doch die haben uns den Tag gründlich verdorben», wettert der Chef im «Blick». «Sie wollten Marius nicht reinlassen, nur weil er Rumäne ist», sagt er. Für den Unternehmer ist klar: «Das ist Diskriminierung. Wir sind wütend.»

Albaner ja, Rumänen nein

Marius, so der anonymisierte Name des Rumänen, spricht zwar fliessend Schweizerdeutsch. Doch im «Zeus» blitzt er als einziger ab. Seine beiden Kollegen, beide mit albanischen Pässen ausgestattet, hatten hingegen keine Probleme damit, in den Nacktbereich zu gelangen. Für Marius gibts dafür nur eine Erklärung: seine Nationalität.

Der Chef habe ihn damit beauftragt, beim Bordell anzurufen und sich nach dem «Programm» zu erkundigen. «Ich hörte am Akzent, dass die Frau vermutlich Rumänin ist und wechselte auf ihre Sprache. Darum wusste sie, dass ich aus Rumänien stamme», sagt Marius.

Sofort Anzeige gegen Bordellbesitzer erstattet

«Die lassen mich nicht ins Puff, nur weil ich Rumäne bin», zitiert ihn der «Blick». Zu dritt gehen die Dachdecker direkt zur Polizei, erstatten Anzeige. Inzwischen läuft offenbar eine Untersuchung, wie den Aussagen des Bordellbesitzers zu entnehmen ist.

Der Kunde habe sich schlecht benommen, begründet er, wieso Marius nicht rein durfte. Zuvor seien bereits drei Rumänen da gewesen, die sich ebenfalls nicht an die Regeln des Bordells gehalten hätten.

Angst vor Clans

Marius hingegen glaubt, den wahren Grund für die Zutrittsverweigerung zu kennen. «Er hat Angst, dass ich von einem Clan bin und eine Frau rausholen will», vermutet er, «oder dass ich der Ehemann einer der Prostituierten bin.»

Für den angezeigten Bordellbesitzer könnte der Fall Folgen haben. So steht in der Strafnorm gegen Rassendiskriminierung: «Wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird (…) bestraft.»

Dennoch gilt für den Angezeigten die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
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