Konflikt im Berufsbildungszentrum

«Ich lasse mich nicht in die Knie zwingen»

Hinter den Kulissen im Berufsbildungszentrum Bau im Bahnhof Luzern herrscht dicke Luft. (Bild: Robert Müller)

Im Berufsbildungszentrum Bau im Bahnhof Luzern (BBZB) tobt seit Monaten ein Streit. Zwei Vertreter der Lehrerschaft wurden abgemahnt und es wurde mit einer Kündigung gedroht, weil sie eine Petition einreichten. Die zuständige Behörde beim Kanton spricht von «Turbulenzen».

Im Berufsbildungszentrum Bau im Bahnhof Luzern herrschen raue Sitten. «Wer nicht spurt, wird vom Rektor herbeizitiert und bekommt eine Standpauke», sagt Aldo Isepponi. Der Lehrer für Berufskunde und Präsident des lokalen Berufsschullehrervereins (BVL) lässt sich davon allerdings nicht beeindrucken. «Viele Kolleginnen und Kollegen werden von der Schulleitung eingeschüchtert und mundtot gemacht. Aber ich lasse mich nicht in die Knie zwingen.»

Berufsschullehrer unter Druck

Die Auseinandersetzungen am BBZB stehen in Zusammenhang mit Pensenkürzungen für die Lehrerschaft. Einerseits gibt es gegenwärtig weniger Berufsschüler, anderseits will der Kanton sparen. Für verschiedene Berufsschullehrerinnen und –lehrer bedeutet dies: Pensen werden reduziert. Dabei geht die Schulleitung unzimperlich vor, wie jüngst ein irrtümlich veröffentlichtes Mail der Schulleitung zeigte (das Regionaljournal des SRF berichtete). 

Mobbing-Vorwürfe

In Zusammenhang mit der Kündigung, beziehungsweise der Pensenreduktion des Sportlehrers J. erhebt der Betroffene Mobbing-Vorwürfe gegen die Schulleitung des BBZB. Dazu hat er eine Dokumentation zusammengestellt. Dokumentiert ist unter anderem eine Aussage des Rektors gegenüber einer Drittperson. Demnach sagte Rektor Herbert Eugster, man werde die Lektionen von J. so lange kürzen, bis dieser die Schule freiwillig verlassen werde. Ausserdem steht in der Dokumentation: «Seit dem Schuljahr 2012/13 wird aus der Lehrerschaft von Mobbing in der Abteilung Sport im Zentrum Bahnhof geredet und diesbezüglich wurde auch der zuständige Prorektor informiert.» 

Der Sportlehrer J. will Klarheit schaffen, ob verschiedene Vorkommnisse in der Abteilung Sport des BBZB als Mobbing einzustufen sind. Seine Dokumentation liegt gegenwärtig bei der Anlaufstelle für Mobbing und beim Leiter der Dienststelle Personal des Kantons. 

Um die Reduktion von Stellenprozenten geht es ursächlich auch in der Auseinandersetzung, in die Aldo Isepponi seit dem letzten März als BVL-Präsident involviert ist: Am 10. März wird dem Sportlehrer J.* die Beendigung des Arbeitsverhältnisses «wegen Aufhebung der Stelle» angekündigt. Doch schon einen Tag später bedeutet Rektor Herbert Eugster dem Sportlehrer, er dürfe weiterarbeiten, wenn auch mit erheblich reduzierter Stundenzahl.

«Dieses Vorgehen hat die Lehrerschaft verunsichert, aber auch verärgert», sagt Aldo Isepponi. Denn am BBZB können Entlassungen verhindert werden, wenn andere Lehrpersonen bereit sind, ihr eigenes Pensum zu Gunsten des betroffenen Lehrers zu verkleinern. Das heisst: Wenn andere Lehrpersonen solidarisch sind, gibt es keine Entlassungen.

Abmahnung wegen Petition 

Nach dem Hin und Her um den Sportlehrer werden die Vertreter der Berufsverbände aktiv. Aldo Isepponi als Präsident des BVL und Peter Bigler, Präsident des kantonalen Verbandes der Berufsschullehrer und -lehrerinnen (BCH-LU) lancieren im März eine Petition an die Schulleitung. Sie verlangten die Festlegung von verbindlichen Richtlinien bei Pensenreduktionen. Ausserdem verlangten sie wegen Defiziten im Fachbereich Sport eine externe Untersuchung. Gegen siebzig Lehrpersonen unterschreiben die Petition an die Schulleitung.

Doch die Petition gerät der Schulleitung in den falschen Hals. Sie reagiert scharf und wirft den Verbandsvertretern in einer schriftlichen Abmahnung vor, vertrauliche Daten veröffentlicht und die Schulleitung in Verruf gebracht zu haben. Man erwarte, dass künftig die Anliegen direkt mit den Vorgesetzten oder dem Rektor besprochen würden. «Sollten Sie diese Auflage nicht erfüllen, behält sich die Schulleitung BBZB weitere personalrechtliche Schritte vor, die bis zur Kündigung führen können.» Eine solche Abmahnung entspricht einem ersten Schritt in Richtung einer Kündigung.

Staatsanwalt erkennt keine Straftat

Aldo Isepponi hält an der Petition fest. «Wir haben die Petition als Gewerkschafter verfasst», sagt er, «doch jetzt werden wir mit der Entlassung bedroht, weil wir unsere Rechte wahrnehmen.» Aldo Isepponi und sein Kollege verlangen den Rückzug der Abmahnung durch das Rektorat – ohne Erfolg.

Der Streit eskaliert weiter. Der Fachbereichsleiter Sport in der Schulleitung des BBZB klagt Aldo Isepponi wegen der Petition bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern ein: wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung. Den Leiter stört, dass die Petitionäre von erheblichen Defiziten in Personalpolitik und Personalführung sprechen. Doch die Staatsanwaltschaft winkt ab. In einer Verfügung schreibt sie: «Die zu beurteilenden Straftatbestände sind nicht erfüllt, weshalb eine Nichtannahme (…) erfolgt.» 

Nach dem Entscheid der Staatsanwaltschaft schrumpfen die Argumente der Schulleitung für ein Festhalten an der Abmahnung zusammen. Trotzdem geht der Streit weiter: Schlichtungsverhandlung, Aussprache zwischen den Parteien in der Dienststelle Berufsbildung des Kantons, erneute Verhandlungen.

Der BBZB-Rektor fordert, die Lehrerschaftsvertreter müssten sich insbesondere von Vorwürfen an den Fachbereichsleiter Sport distanzieren, erst dann würden die Abmahnungen zurückgezogen. Doch die Petitionäre weigern sich und verweisen auf die Unstimmigkeiten im Fall des Sportlehrers J. (siehe Kasten). Es gibt keine Einigung. «Wir bestehen darauf, dass sich die Schulleitung mit unserer Petition auseinandersetzt», sagt Aldo Isepponi.

Verwaltungsbeschwerde an Regierung

«Die Schulleitung des BBZB will zwei Exponenten von Verbänden abstrafen für ihre gewerkschaftliche Arbeit», sagt der Anwalt des BVL-Präsidenten, Heinz Ottiger von der Anwaltsgemeinschaft Luzern. «Aus den gewerkschaftlichen Funktionen heraus darf aber kein Nachteil für das persönliche Arbeitsverhältnis konstruiert werden. Mit der Kündigungsandrohung passiert jedoch genau das. Gewerkschaftsarbeit ist so nicht mehr möglich.»

Doch die Schulleitung bleibt hart, die Abmahnungen verbleiben in den Personaldossiers von Aldo Isepponi und Peter Bigler. Im Juni reicht Isepponis Anwalt Heinz Ottiger beim Regierungsrat eine Verwaltungsbeschwerde ein. Er schreibt unter anderem, die Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft sei verfassungsrechtlich geschützt und Petitionen seien personalrechtlich explizit vorgesehen.

Das Rektorat BBZB müsse Petitionen behandeln und beantworten und nicht mit willkürlichen Repressalien bekämpfen. «Das Ganze ist eine Verschleuderung von Zeit und Steuergeld und disqualifiziert die Schulleitung.»

«Es bestehen Turbulenzen»

Rektor Herbert Eugster, der früher in Alpnach den Militärhelikopter-Unterhalt des Rüstungskonzerns RUAG leitete, verweist für Auskünfte an Christof Spöring, Leiter der Dienststelle Berufsbildung im Bildungs- und Kulturdepartement. «Aktuell bestehen einige Turbulenzen, die durch die Petition im Zusammenhang mit Personalabbau an der Schule ausgelöst wurde», sagt Christof Spöring.

«Über ein laufendes Verfahren äussern wir uns jedoch nicht. Wir tragen grundsätzlich keine Konflikte in der Öffentlichkeit aus.» Christof Spöring fügt bei, die Schulleitung geniesse sein volles Vertrauen, und er betont, Mitarbeiteranliegen würden in den Berufsschulen ernst genommen. «Wir leben eine aktive Sozialpartnerschaft mit dem Lehrerverband BCH Luzern.»

«Die Verantwortlichen wollen die Probleme unter den Teppich kehren oder aussitzen», sagt dagegen Aldo Isepponi. «Es ist aber offensichtlich, dass die Schulleitung am BBZB mit ihrem rücksichtslosen Führungsstil ein Teil des Problems ist.» In den kommenden Monaten wird nun der Regierungsrat über die Verwaltungsbeschwerde entscheiden. Der Ausgang ist offen.

(*Name der Redaktion bekannt.)

Ihre Meinung interessiert uns! Als Community-Mitglied können Sie diese mit der Kommentar-Funktion mitteilen.

0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon