Luzerner Regierung beendet Notlage

Gemeinden müssen keine Asylsuchenden mehr aufnehmen

Der neue Regierungsrat hebt den Notstand im Asyl- und Flüchtlingsbereich auf. (Bild: mst)

Der Luzerner Regierungsrat hat die Notlage bei der Unterbringung von Asylsuchenden beendet. Er entlastet zudem die Gemeinden: Ihnen werden keine weiteren Asylsuchenden zugewiesen.

Per 31. August erklärt der Luzerner Regierungsrat die Notlage bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich für beendet. Zudem hebt er – wie in Aussicht gestellt – die Zuweisung an die Gemeinden per 30. September auf.

Aufgrund der aktuellen Situation und entsprechender Prognosen könne davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Plätze im Kanton Luzern für das Jahr 2023 ausreichen werden. Die aktuelle Situation sei auf hohem Niveau stabil, heisst es in der Medienmitteilung des Regierungsrats.

Notlage seit Ende 2022

Ursächlich für die Notlage waren in erster Linie die zahlreichen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und die Zunahme der «ordentlichen» Asylmigration in der zweiten Hälfte des Jahres 2022. Hinzu kamen Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) für das Jahr 2023.

Der Regierungsrat rief am 8. November 2022 die Notlage für den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich aus. Zudem wurde ein Verteilschlüssel festgelegt, um Personen aus dem Asylbereich, die der Kanton selbst nicht unterbringen kann, an Gemeinden zuzuweisen. Damit verbunden war auch die Androhung von Bussen in Form von Ersatzabgaben für Gemeinden, die keine oder zu wenige Personen unterbringen würden (zentralplus berichtete).

Kontroverse um Ersatzabgaben

Die Bussen waren ein Politikum für sich: Zahlreiche Gemeinden weigerten sich zu zahlen (zentralplus berichtete). Nach Intervention des Verbands Luzerner Gemeinden wurde auf die zunehmende Erhöhung der Bussen verzichtet. Was wiederum bei Gemeinden, wie der Stadt Luzern, die ihr Soll erfüllt hatten, für Diskussionen sorgte (zentralplus berichtete).

Das Hin und Her ging bis im Juli weiter. Das System mit den Bussen in Form von Ersatzabgaben solle beibehalten werden. Doch werde im Rahmen einer Prüfung des Sozialhilfegesetzes auch die Praxis der Zuweisung von Asylsuchenden und das Bussen-System unter die Lupe genommen, meinte der Regierungsrat damals (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
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