Luzerner Regierung legt Bericht vor

Müssen Gemeinden mehr bezahlen? Verband kritisiert Kanton

Die Aufgaben- und Finanzreform 2018 hat einen grossen Einfluss auf die Finanzhaushalte der Luzerner Gemeinden. (Bild: Adobe Stock)

Der Luzerner Regierungsrat hat zwei Finanzinstrumente durchleuchtet. Es gebe positive Erkenntnisse, aber auch Optimierungspotenzial. Der Verband Luzerner Gemeinden fordert derweil eine neue Reform.

Die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) des Kantons Luzern hatte zum Ziel, die Aufgaben und Kosten zwischen den Luzerner Gemeinden und dem Kanton «zweckmässig» zu verteilen. Damals wurden deshalb Aufgaben im Umfang von 200 Millionen Franken neu zugeteilt. Seither bezahlen Kanton und die Gemeinden beispielsweise je die Hälfte der Kosten der Volksschule. Zuvor bezahlte der Kanton 25 Prozent, die Gemeinden 75. Im Gegenzug wurde ein Teil der Steuererträge von den Gemeinden zum Kanton verschoben.

Der Kanton hat die Auswirkungen der Reform, die 2019 vom Luzerner Stimmvolk angenommen wurde, nun analysiert. Mit einem Jahr Verspätung legt er den Wirkungsbericht vor. Die Regierung schreibt: «Die Evaluation bestätigt insgesamt, dass die Aufgaben sinnvoll entflochten wurden und nun effizient erfüllt werden können.»

Der Regierungsrat sieht die Reformziele als insgesamt erfüllt an. Die Bedenken, Gemeinden könnten durch die Reform zu wenig Geld zur Erfüllung ihrer Pflichten haben, seien nicht eingetroffen, im Gegenteil: «Der Kantonshaushalt und die Gemeindehaushalte stehen heute deutlich besser da als vor der Reform.»

Regierung sieht keinen Handlungsbedarf

Die Regierung schreibt aber auch, dass durch die «sehr positive Entwicklung der Steuererträge» mehr Mittel von den Gemeinden zum Kanton verschoben worden seien. «So flossen durch den Abtausch des Steuerzehntels nicht mehr 65 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton, sondern knapp 80 Millionen Franken», schreibt der Kanton. Mit Blick auf die Haushalte des Kantons und der Gesamtheit der Gemeinden sehe der Regierungsrat aber keinen Bedarf für Massnahmen.

«Nachjustieren» will die Regierung hingegen beim Wasserbau. Er will aufgrund der tieferen Ausgaben 15 Millionen Franken an die Gemeinden zahlen.

VLG fordert Gegenmassnahmen

Nicht zufrieden ist der Verband Luzerner Gemeinden (VLG). Er schreibt in einer Mitteilung, das angestrebte finanzielle Gleichgewicht habe sich nicht eingestellt. «Es entwickelte sich stark zu Gunsten des Kantons und zu Lasten der Gemeinden. Ohne Gegenmassnahmen geht diese für die Gemeinden nachteilige Entwicklung weiter.» Sie würden im Vergleich zu den ursprünglichen Globalbilanzen mit jährlich 45 Millionen Franken stärker belastet und der Kanton jährlich mit rund 60 Millionen Franken stärker entlastet. «Die Haushaltsneutralität konnte nicht eingehalten werden», kritisiert der VLG.

Die Haltung des Regierungsrats sei für den VLG unverständlich. Er fordert Gegenmassnahmen und schlägt unter anderem vor, den Kostenteiler bei den Sondersteuern anzupassen. «Ohne Gegenmassnahmen geht diese für die Gemeinden nachteilige Entwicklung weiter.»

Doch der Verband ist nicht mit allem unzufrieden. «Die AFR18 hat ihre beabsichtigte Wirkung grundsätzlich erreicht und auch der Kostenteiler von 50:50 bei der Volksschule hat sich bewährt.» Zudem begrüsst der VLG die vorgesehenen Korrekturzahlungen beim Wasserbau.

Luzerner Finanzausgleich soll angepasst worden.

Der Kanton hat derweil auch den innerkantonalen Finanzausgleich analysiert. Er schreibt: In den kommenden Jahren werde ein «geographisch sehr zentrierter substantieller Zuwachs des Steuersubstrats» erwartet. Der Luzerner Finanzausgleich sei für solch sprunghafte Veränderungen «nicht ideal ausgestaltet». Deshalb sei gemeinsam mit dem VLG eine Teilrevision lanciert worden. Die Vernehmlassung solle noch diesen Dezember gestartet werden. Die «bedrohte Stabilität des Systems» soll damit gesichert werden. Zudem plant der Kanton eine Totalrevision ab 2030.

Die Wirkungsberichte zur AFR18 und zum Finanzausgleich behandelt der Luzerner Kantonsrat voraussichtlich in der Märzsession 2024.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des Kantons Luzern
  • Medienmitteilung des Verbands Luzerner Gemeinden
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