Hauptmieter freigesprochen

Knatsch um «Oops»-Bar: Luzerner Gericht fällt Urteil

Um die Schliessung der ehemaligen «Oops-Bar» gab es jahrelange Streitereien. (Bild: wia)

Das Luzerner Kriminalgericht hat den Hauptmieter der Liegenschaft der ehemaligen «Oops-Bar» der Urkundenfälschung und des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Es gingen ein jahrelanger Streit und Prozesse voraus.

Nun urteilt auch das Luzerner Kriminalgericht gegen die ehemalige Wirtin der «Oops-Bar» in Luzern. Sie scheiterte bereits vor dem Bundesgericht. Hängig waren mehrere Verfahren.

Darum geht es: 2019 wurde die Bar an der Zentralstrasse in Luzern geschlossen. Der Wirtin wurde die Bewilligung entzogen. Dagegen wehrte sie sich mit Händen und Füssen. Gegenstand des Ärgers: Ein Schreiben, welches vor der Schliessung bei der Gastgewerbepolizei einging. Angeblich bekundete die Wirtin darin, künftig nicht mehr im «Oops» wirten zu wollen.

Dass ein solches Dokument eingegangen ist, bestätigte damals die Gewerbepolizei. «Die Unterschrift, die unter dem Dokument steht, ist gefälscht», behauptete die Wirtin damals gegenüber zentralplus jedoch. Der Vorwurf, den sie äusserte: Jemand anderes habe das Schreiben aufgesetzt, damit sie ihre Wirtebewilligung verliere (zentralplus berichtete).

Hauptmieter soll Schlösser ausgetauscht haben

Der Beschuldigte: Der Hauptmieter der Liegenschaft, bei dem sie zur Untermiete war. Die Wirtin reichte Strafanzeige ein. Und das nicht nur wegen Urkundenfälschung, sondern auch gleich wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl. Denn der Hauptmieter soll in der Zeit, während die Wirtin in den Ferien weilte, zweimal ins Lokal eingebrochen sein und die Schlösser ausgewechselt haben, so die Vorwürfe. Zwischenzeitlich glaubte auch die Polizei, dass die Unterschrift gefälscht gewesen sein könnte (zentralplus berichtete).

Es folgten daraufhin mehrere Verfahren auf dem Straf- und Zivilweg. Eines davon ging bis ans Bundesgericht, welches die Wirtin abblitzen liess. Die Wirtin focht dabei die Verfügung an, dass sie nicht mehr wirten durfte.

Nun hat auch das Luzerner Kriminalgericht ein Urteil gefällt. Darin spricht es den Hauptmieter der Urkundenfälschung und des Hausfriedensbruchs frei. Eine Begründung fehlt in dem Urteilsdispositiv. Das Kriminalgericht verweist die Klägerin auf den Zivilweg. Unklar ist noch, ob es zu weiteren Prozessen kommt.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Kriminalgerichts vom 9. Juli
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