Zoff um Härtefallgelder

Gastro Luzern: «Der Kanton Luzern verkauft uns für dumm»

Während der Lockdowns mussten viele Gastro-Betriebe die Türen schliessen. (Bild: bic)

Luzerner Wirte fühlen sich vom Kanton hinters Licht geführt. Dieser verlangt einst als «à fonds perdu» gesprochene Härtefallgelder zurück.

Eine von mehreren Massnahmen während der Corona-Pandemie war die Schliessung von Gastronomie-Betrieben. Während Monaten mussten Restaurants, Bars und andere Betriebe auf Gäste – und Umsatz – verzichten. Um die Ausfälle abzufedern, haben die Behörden Gastro-Betriebe unterstützt. Einen erheblichen Teil dieser Härtefallgelder hat der Bund beigesteuert. Zuerst wurden diese Beiträge als «à fonds perdu» deklariert, also Geld, das nicht zurückbezahlt werden muss.

Später schlug der Kanton einen Richtungswechsel an und forderte eine Teil-Rückzahlung der insgesamt gesprochenen 265 Millionen Franken. Entscheidend für die Rückzahlung ist gemäss Kanton der erzielte Gewinn, der sich aufgrund der Härtefallgelder erwirtschaften liess. An dieser Praxis hält er weiterhin fest – als einziger Kanton in der Schweiz. Damit sollen alle Branchen gleich behandelt werden, schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Gastroverband ist empört

Das sorgt für Unmut bei den Gastronominnen (zentralplus berichtete). «Gleichbehandlung? Mumpitz», echauffiert sich Sandra Zettel, Co-Präsidentin von Gastro Luzern und Wirtin vom Gasthaus Löwen in Grossdietwil, am Dienstag. Ein Restaurant aus einem anderen Kanton müsse bei identischer Buchhaltung das Geld nicht zurückzahlen. Ein Betrieb aus Luzern hingegen schon. «Gleichbehandlung sieht anders aus.»

Man könne nicht akzeptieren, dass die Behörden zuerst Betriebe zwangsschliessen und im Gegenzug nicht-rückzahlbare Unterstützung zusichere, um dann später von diesem Versprechen wieder abzurücken, so die Co-Präsidentin.

Gastro Luzern stellt sich nicht gegen eine grundsätzliche Rückzahlung von Härtefallgeldern. «Dass die Behörden hingegen Beiträge für die Zeit zurückfordern, in der Restaurants geöffnet waren und Gewinn erzielt haben, ist für Gastro Luzern nachvollziehbar.» Wer arbeiten kann und Gewinn mache, brauche keine Unterstützung. Wer aber nicht arbeiten könne, weil Betriebe auf Anordnung geschlossen würde, soll Anspruch auf Entschädigung haben.

Einzelne Gerichtsfälle sollen für Klärung sorgen

Als nächster Schritt werde der Kanton Luzern in Absprache mit Gastro Luzern nun sogenannte «Leading Cases» vorangetrieben. Strittige Fragen sollen in gerichtlichen Verfahren anhand einer Handvoll geeigneter Fälle beurteilt werden, anstatt viele – für alle Parteien aufwändige – Gerichtsverfahren gleichzeitig zu führen. Bis die Urteile der «Leading Cases» vorliegen, wird der Kanton weiterhin prüfen, ob und in welchem Umfang die betroffenen Unternehmen eine Rückzahlung aus der bedingten Gewinnbeteiligung vorzunehmen haben. 

Einigkeit zwischen den beiden Parteien dürfte dabei wohl keine herrschen. Über Monate hätten Gespräche zwischen dem Kanton und dem Verband Gespräche stattgefunden, schreibt Sandra Zettel. «Heute wissen wir: Die Behörden waren nicht ehrlich.» So habe der Kanton noch letzten September bekräftigt, er wolle die rechtliche Situation koordiniert mit Branchenvertretern klären. «Und nun stellt er uns vor vollendete Tatsachen», so Zettel weiter. Rund 700 Betriebe, würden sich alle einzeln in den nächsten Wochen mit Einsprachen gegen ihre Verfügungen wehren müssen. «Genau das wollten wir eigentlich verhindern.» Aber Zettel ist überzeugt: «Unsere Chancen vor Gericht stehen gut.»

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Kanton Luzern
  • Medienmitteilung Verband Gastro Luzern
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