Rund um die Uhr einkaufen

Zuger Regierung ebnet Weg für Selbstbedienungsläden

Läden, die wie diese «Avec Box» auf dem Chamer Papieri-Areal rund um die Uhr geöffnet haben, sollen in Zug bald offiziell erlaubt sein. (Bild: Archivbild: ewi)

Zugerinnen können bald legal rund um die Uhr einkaufen. Die Zuger Regierung will die Ladenöffnungszeiten für Läden ohne Verkaufspersonal lockern. Nur wenige sprachen sich dagegen aus.

Wer nach dem abendlichen Besuch im Fitnesscenter, dem Training im Verein oder der Probe im Theaterensemble noch rasch etwas einkaufen will, steht vor verschlossenen Türen. Oder muss sich zur nächsten Tankstelle oder einem Bahnhof bemühen. Grössere Supermarktketten tüfteln deshalb an Selbstbedienungsläden. Die Migros testet mit dem «Voi Cube» oder Valora mit der «Avec Box» Ladenkonzepte ohne Verkaufspersonal.

Für den Einkauf benötigen Kundinnen meist nur noch ihr Smartphone, mit dem sie die unbedienten Shopcontainer öffnen, ihre gewünschten Produkte einscannen und mit entsprechenden Apps bezahlen (zentralplus berichtete).

Allerdings gibt's einen Haken: Solche Selbstbedienungsläden müssen sich in Zug trotzdem an die gleichen Ladenöffnungszeiten halten, wie sonstige Läden. Sie fallen nicht unter einen der immerhin 17 verschiedenen Ladentypen – wie beispielsweise Blumenläden oder Apotheken – die das Zuger Gesetz als Ausnahmen bezeichnet. Die GLP und der restliche Zuger Kantonsrat haben die Regierung darum beauftragt, dies zu ändern (zentralplus berichtete). Laut Gesetz darf die Zuger Regierung den Ausnahmen weitere Verkaufslokale hinzufügen, «sofern für breite Bevölkerungskreise ein Bedürfnis besteht». Nach einer Vernehmlassung liegt inzwischen der Vorschlag der Zuger Regierung vor.

Gleich wie Verkaufsautomaten und Hofläden

Sie will Selbstbedienungsläden bei der Ausnahmeklausel für Verkaufsautomaten und Hofläden dazu nehmen. Zwar habe der Kanton Zug das Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz erst gerade um Hofläden ergänzt, da habe es aber noch keine Shopcontainer ohne Personal gegeben. «Der Regierungsrat steht den neuen technischen Möglichkeiten offen gegenüber. Selbstbedienungsgeschäfte brauchen – ausser bei schweren technischen Notfällen – kein Personal, welches im Lokal anwesend ist», schreibt die Regierung dazu.

Spezifisch schreibt sie in der Gesetzesanpassung von «Warenselbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal». Der Zusatz «ohne Verkaufspersonal» sei gemäss Regierung notwendig, um andere Angebote auszuschliessen. So soll die Ausnahme spezifisch nicht für Angebote wie «Migros Subito» oder Coop-Läden mit Self-Checkout gelten, wo Kunden ihre Produkte meist an Bezahlautomaten zahlen.

Trotzdem würden die Ladenöffnungszeiten noch für Personal gelten, das den Kundendienst betreut, Produkte nachfüllt oder den Laden reinigt. Wie die Regierung schreibt, liege es in der Verantwortung der Unternehmen, die Selbstbedienungsläden so zu betreiben, dass sie kein Verkaufspersonal benötigten. Moderne Schliesssysteme und digitale Bezahlmöglichkeiten machten dies möglich.

Nur wenig Kritik

Die Teilrevision war gemäss der Regierung in der Vernehmlassung weitgehend unbestritten. So äusserten sich auch die meisten Teilnehmer positiv, ohne ihre Haltung gross zu begründen, wie es im Antrag der Regierung steht. Zudem nahmen auch nicht alle im Kantonsrat vertretenen Parteien daran teil.

Eine Minderheit lehne die Änderung ab. Dies mit der Begründung, dass zusätzliche Ausnahmen bei den Ladenöffnungszeiten nie im Sinne der Angestellten seien. Zudem seien Läden ohne Verkaufspersonal ein «realitätsfremdes Konzept, welches in der Praxis nicht funktionieren würde».

FDP Zug will Ladenöffnungsgesetz weiter lockern

Diametral anders sieht es die Zuger FDP, sie will stattdessen noch weiter gehen. Sie schlägt analog des Gesetzes in Zürich eine zusätzliche Ausnahme für Mini-Läden und Familienbetriebe vor, die keine Detailhandelsfachangestellten beschäftigen. Zudem will sie den Weg für Hybridlösungen ebnen. Sprich: Läden, in denen bis zu den üblichen Ladenöffnungszeiten Angestellte arbeiten und die für die Nacht- und frühen Morgenstunden wie Selbstbedienungsläden ohne Personal funktionieren.

Dafür hat die Zuger Regierung jedoch wenig Gehör. Sie verweist auf die Initiative zu längeren Ladenöffnungszeiten, welche die Zuger Stimmbevölkerung im Frühling 2021 mit 65 Prozent Nein-Stimmen deutlich bachab schickte. Der Regierungsrat gehe daher davon aus, dass Änderungen abseits der technisch neuen Möglichkeiten von den Zugerinnen nicht goutiert würden. Sollte der Vorschlag im Zuger Kantonsrat durchkommen und kein Referendum dagegen ergriffen werden, würde die Änderung im Juli 2025 in Kraft treten.

Luzern tut sich mit Lockerung schwer

Zur gleichen Zeit hat sich auch die Luzerner Kantonsregierung mit Lockerungen für Selbstbedienungsläden beschäftigt. Auch da hat die örtliche GLP eine Änderung angestossen. Anders als in Zug steht der Luzerner Regierungsrat einer Lockerung deutlich skeptischer gegenüber. Wenn, will er die Öffnungszeiten für Hofläden und Selbstbedienungsläden nur etwas verlängern (zentralplus berichtete). Ob das auch dem Luzerner Kantonsrat genügt, zeigt sich frühestens nach der Sessionspause anfangs September.

Verwendete Quellen
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