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Blogger zweifelt an Praxis der Zuger Polizei

Nationalität von Straftätern soll genannt werden

Soll die Nationalität von Kriminellen genannt werden? Das gibt in der Politik viel zu reden. (Bild: Symbolbild/zvg)

Soll die Nationalität von Straftätern von den Behörden genannt werden? Ja, findet der Zuger SVP-Kantonsrat Michael Riboni. Auch in den sozialen Medien, wie er in seinem Politblog ausführt.

Im November 2017 hat die Stadt Zürich auf Geheiss des links-alternativen Polizeivorstehers Richard Wolff angeordnet, dass in Medienmitteilungen die Nationalität von mutmasslichen Tätern nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf Anfrage hin genannt wird. Mit dieser Massnahme hat die von Links-Grün dominierte Stadt Zürich in Tat und Wahrheit beschlossen, die Ausländerkriminalität unter den Teppich zu kehren.

Denn zwischen der Kriminalität in der Schweiz und der Migration besteht eben durchaus ein Zusammenhang. Dies belegen die Statistiken. So zeigt etwa die Polizeistatistik der Kantons Zug, dass 55 Prozent der im Jahr 2018 ermittelten Straftäter eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen – und das bei einem Ausländeranteil von 28 Prozent. Deutlich mehr als die Hälfte aller Straftäter in unserem Kanton sind also Ausländer.

Polizeikommandanten fordern Nennung der Nationalität

Nicht zuletzt deswegen hat die Schweizer Bevölkerung im November 2010 die Ausschaffungsinitiative angenommen und entschieden, dass kriminelle ausländische Staatsangehörige des Landes zu verweisen sind. Während die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer also kriminelle Ausländer ausschaffen will, versucht die Stadt Zürich der Ausländerkriminalität seit nunmehr zwei Jahren mit Faktenvertuschung Herr zu werden.

Ein No-Go, wie ich finde. Denn immerhin empfiehlt auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz die konsequente Nennung der Nationalität.

Zweifel an Praxis der Zuger Polizei

Wie sieht die diesbezügliche Praxis der Zuger Polizei aus? Ich habe etwas genauer hingeschaut und die Polizeimeldungen der vergangenen Wochen unter die Lupe genommen. Mein Fazit: In den auf der Website aufgeschalteten Medienmitteilungen der Zuger Polizei wird die Nationalität von Tätern und Tatverdächtigen richtigerweise bereits heute regelmässig kommuniziert.

Auf den Social-Media-Plattformen, auf denen die Zuger Polizei seit dem 1. Februar 2019 präsent ist, verzichtet sie hingegen konsequent auf die Nennung der Nationalität von Tätern und Tatverdächtigen.

So informierte die Zuger Polizei beispielsweise am 3. Dezember 2019 über Facebook, dass in Baar drei Männer im Alter von 18 bis 34 Jahren festgenommen worden waren, weil sie Gegenstände aus einem Auto entwendet hatten. Schaut man sich die zum Vorfall gehörende Medienmitteilung auf der Website der Zuger Polizei an, stellt man fest, dass die drei Männer aus Tunesien, Marokko und Serbien stammen.

Ein weiteres Beispiel ist ein Post vom 23. Dezember 2019. In diesem informierte die Polizei ihre Follower über einen 37-jährigen Mann, der bei Ladendiebstählen unter anderem Schokolade, Zigaretten, einen Pullover und Bargeld gestohlen hatte. Die Nationalität des Beschuldigten wird im Facebook-Post verschwiegen. Ein Blick in die Medienmitteilung vom selben Tag schafft Klarheit. Der Beschuldigte stammt aus Kroatien.

Zensur ist fehl am Platz

In einer Zeit, in der sich viele, vor allem jüngere Leute, nur noch mithilfe von Social Media und anderen elektronischen Medien über aktuelle Geschehnisse informieren, ist diese Zensur fehl am Platz. Die Zuger Polizei hat auf Facebook bereits mehr als 4'000 Follower. Damit erzielt sie mit ihren Beiträgen also schon heute eine beachtliche Reichweite. Tendenz steigend.

Angesichts dessen ist es zwingend, dass die Zuger Polizei auch in Beiträgen auf Plattformen wie Facebook, Twitter und Instagram transparent kommuniziert und die Bevölkerung darüber informiert, woher Personen stammen, die unter Verdacht stehen, im Kanton Zug strafrechtlich in Erscheinung getreten zu sein. Ein blosser Hinweis im Facebook-Post auf eine auf einer anderen Plattform abrufbare Medienmitteilung genügt dem Transparenzgebot nicht.

Zum Autor

Michael Riboni sitzt für die SVP seit 2014 im Zuger Kantonsrat. Der Jurist ist als Fachverantwortlicher Rechtsschutz Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung beim Schweizer Bauernverband und ist Vorstandsmitglied der SVP Baar.

Motion soll mangelhafte Praxis korrigieren

Um diese nicht über alle Zweifel erhabene Praxis der Zuger Polizei zu korrigieren, habe ich in Zusammenarbeit mit meiner Fraktion im Zuger Kantonsrat eine Motion eingereicht. Diese verlangt, dass künftig in allen Polizeimeldungen und Social-Media-Beiträgen Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekannt gegeben werden, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegensprechen.

Denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu wissen, aus welchen Ländern Personen stammen, die bei uns die Sicherheit beeinträchtigen und Mehrkosten bei Polizei, Justiz und Strafvollzug verursachen. Ob dies das Zuger Kantonsparlament auch so sieht, sehen wir am 30. Januar 2020. Dann befasst es sich erstmals mit der erwähnten Motion.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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