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Bessere Sprachkenntnisse für Einbürgerungen

«Austausch mit Einheimischen muss in Zug möglich sein»

Das rote Büchlein solle nur Schweizern mit genügend Deutschkenntnissen zustehen, meint die SVP-Fraktion Zug. (Bild: Adobe Stock)

Der Zuger SVP-Kantonsrat Michael Riboni verlangt für Einbürgerungen bessere deutsche Sprachkenntnisse. Zug müsse die Anforderungen auf das Niveau einiger anderer Kantone anheben, fordert er im Politblog.

Egal ob Flüchtling oder Expat – wer seit fünf Jahren in der Schweiz lebt, «Grundkenntnisse einer Landessprache» besitzt und nicht zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt wurde, soll auf Antrag den Schweizer Pass erhalten. So will es die sogenannte Demokratie-Initiative, welche links-grüne Kreise rund um die Organisation «Operation Libero» im vergangenen Frühjahr lanciert haben und sich aktuell im Sammelstadium befindet.

Die Initiative, die quasi ein Grundrecht auf den roten Pass verlangt, zielt völlig in die falsche Richtung und müsste bekämpft werden, sollte sie denn tatsächlich zustande kommen. Denn die Einbürgerung sollte der Abschluss des Integrationsprozesses sein – und keinesfalls der Anfang, wie es die Initianten fordern.

Anforderungen an Deutsch aktuell zu tief

Wer sich heute einbürgern lassen will, muss erfolgreich integriert sein. So steht es im eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz. Was aber heisst das? Ein Schlüsselkriterium ist die Sprache. Wer nicht gut Deutsch kann, kann nicht erfolgreich integriert sein. Die Sprache ist der Schlüssel zu Land und Leuten, zur Gesellschaft, Arbeitswelt, Politik und Kultur. Die Bürgerrechtsverordnung regelt die sprachlichen Mindestanforderungen. Sie verweist dafür auf den sechsstufigen europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Wer sich einbürgern lassen will, muss mindestens B1 mündlich (Stufe 3) und A2 schriftlich (Stufe 2) aufweisen.

Diese Vorgabe ist zu tief. Wer schriftlich A2 aufweist, kann nur einfachste Kurztexte lesen, beispielsweise eine Speisekarte oder einen Fahrplan, aber keine Zeitung. Wer mündlich B1 aufweist, kann in der Drogerie wohl eine Kopfschmerztablette bestellen und die meisten Situationen bewältigen, denen man als Tourist auf Reisen begegnet, aber kein normales Gespräch mit Einheimischen führen. Dennoch haben der Kanton Zug und viele andere Kantone das Bundesminimum (A2/B1) übernommen.

Abstimmungsunterlagen auf Englisch übersetzen?

Es ist eine traurige Tatsache: Immer öfter benötigen Behörden Dolmetscher, um sich mit «Neu-Schweizern» zu verständigen. Übersetzer – heute oft schönfärberisch «Kulturvermittler» genannt – für Eingebürgerte etwa an Schulen für Elternabende und Elterngespräche sind auch im Kanton Zug keine Einzelfälle (zentralplus berichtete). Mir persönlich sind mehrere solche Fälle bekannt. Selbst die SP hat erkannt, dass die Sprachkompetenzen von Eingebürgerten nicht genügen. So schlägt etwa die Luzerner SP vor, dass Abstimmungsunterlagen künftig auf Englisch und andere Sprachen übersetzt werden, um Eingebürgerten die politische Teilhabe zu erleichtern.

Soll man mangelnde Sprachkenntnisse wirklich mit Übersetzungen wettmachen? Nein, auf keinen Fall. Vielmehr muss die sprachliche Integration von Einbürgerungswilligen stärker gefördert werden. Wenn man für Schweizer Bürgerinnen und Bürger Übersetzungen organisieren muss, stimmt etwas nicht.

Deutschgrundkenntnisse reichen nicht

Ein Austausch mit Einheimischen muss spontan und unkompliziert möglich sein. Wer sich im Kanton Zug einbürgern lassen will, muss mehr können, als bloss eine Speisekarte oder einen Fahrplan verstehen oder eine Kopfschmerztablette organisieren. Das Kriterium der Sprache muss bei der Einbürgerung deshalb unbedingt wieder mehr Gewicht erhalten. Dafür braucht es mündlich und schriftlich eine Anhebung des Sprachniveaus. Die vorgenannte Demokratie-Initiative, welche für eine Einbürgerung nur noch «Grundkenntnisse einer Landessprache verlangt», geht folglich völlig in die falsche Richtung.

Es geht wohlgemerkt nicht um Aufenthaltsbewilligungen, sondern immerhin um das Schweizer Bürgerrecht. Wir wollen nicht möglichst viele, sondern nur gut integrierte neue Mitbürgerinnen und Mitbürger – mit denen wir uns problemlos auf Deutsch und ohne Dolmetscher oder «Kulturvermittler» unterhalten können.

Sprachniveau soll höher sein

Zusammen mit der SVP-Fraktion im Zuger Kantonsrat habe ich im vergangenen Frühling deshalb eine Motion zur Verschärfung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes eingereicht. Wer sich in Zug einbürgern lassen will, soll künftig Deutsch mündlich B2 (statt nur B1) und schriftlich B1 (statt nur A2) nachweisen müssen.

Diese Mindestanforderungen kennen heute schon die Kantone Schwyz, Nidwalden und Thurgau. In St. Gallen und Baselland wird mündlich und schriftlich B1 vorausgesetzt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb im Kanton Zug ein tieferes Sprachniveau für den Schweizer Pass genügen soll.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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