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Kanton Zug: Achtes Revisionspaket

Änderung des Steuergesetzes: Wer wirklich profitiert

Am 26. November stimmen die Zuger Stimmberechtigten über die Änderung des Steuergesetzes ab. (Bild: Adobe Stock)

Kurz nach den eidgenössischen Wahlen erhalten die Zuger Stimmberechtigten ein weiteres Abstimmungscouvert: Es handelt sich dabei um die wichtige Abstimmung zur Änderung des Steuergesetzes vom 26. November. Was ihrer Meinung nach von der Revision zu halten ist, erklärt Gemeinderätin Delia Meier von der ALG.

In Kürze geht es darum, dass die Vermögenssteuer gesenkt und der Einkommenssteuertarif angepasst werden soll. Persönliche Abzüge, welche im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie als befristete Konjunkturmassnahme eingeführt wurden, sollen unbefristet auf der aktuellen Höhe fortgeführt werden. Ebenfalls vorgesehen sind höhere Abzüge für die Dritt- und Eigenbetreuung von Kindern unter 14 Jahren.

Da der Kantonsrat diesen Sommer das sogenannte Behördenreferendum beschlossen hat, hat das Volk nun das letzte Wort. «Ein Gewinn für alle Gemeinden und die ganze Zuger Bevölkerung», so wird das achte Steuerpaket auf einem Flyer aller bürgerlichen Parteien und den Zuger Gewerbeverbänden angepriesen. Doch stimmt das wirklich?

Nicht der Zuger Mittelstand profitiert

Eine Übersicht der Vorlage und daraus resultierende Berechnungen des SRF zeigen Folgendes: Eine alleinstehende Person mit einem Vermögen von 60’000 Franken würde durch die Vorlage keinen Rappen Steuern sparen, so betrüge der neue Steuerbetrag bei diesem Einkommen wie bisher gut 900 Franken.

Ähnlich sieht es für Verheiratete aus: Die geplanten Änderungen des Steuergesetzes greifen erst ab einem Vermögen von 65’000 Franken für Einzelpersonen und 130’000 Franken für Verheiratete. Hingegen eine alleinstehende Person mit einem Vermögen von 400’000 Franken würde neu Tausende von Franken weniger Steuern bezahlen.

Diese Zahlen machen für mich klar: Es ist wieder einmal nicht, wie so oft angepriesen, der Zuger Mittelstand, der von der Vorlage profitiert. Sondern diejenigen, die bereits heute gut situiert sind. Wer hat, dem wird gegeben. Und ganz abgesehen davon, wer von der Vorlage profitiert: Ist eine Steuersenkung im Kanton Zug überhaupt nötig?

Wohnraumknappheit wird verschärft

So sind wir bereits heute im schweizweiten Steuerwettbewerb die Nummer eins. Mit einer erneuten Steuersenkung heizen wir das «race to the bottom» weiter an und noch mehr Steuergelder fliessen aus anderen Kantonen und Ländern in den Kanton Zug. Zudem ist zu erwarten, dass die erneuten Steuersenkungen noch mehr Personen mit sehr hohem Einkommen von über 250’000 Franken nach Zug locken werden.

Doch was heisst das für den Zuger Mittelstand? Es ist leider ein bekanntes Phänomen, dass Steuersenkungen dem Mittelstand und Personen mit tiefen Einkommen schaden, indem sie die Wohnraumknappheit verschärfen und die Mietpreise nach oben treiben. In einem Kanton, der bereits heute die höchsten Mietpreise der Schweiz kennt und dessen Leerwohnungsbestand minimal ist, ist eine weitere Verschärfung dieser Situation nicht vertretbar.

Zugunsten der Zuger Bevölkerung?

Viel eher möchte ich dafür plädieren, dass wir die gute finanzielle Lage unseres Kantons dafür nutzen, die Steuereinnahmen für wichtige Investitionen zu nutzen, die tatsächlich der Zuger Bevölkerung zugute kommen. Sei dies in den Wohnungsbau, den Klimaschutz oder für soziale Projekte.

In diesem Sinne möchte ich dazu auffordern, beim Ausfüllen des Abstimmungscouverts daran zu denken: Was für einen Kanton Zug wünschen wir uns für die Zukunft? Ein Schweizer Monaco für die Superreichen oder einen Ort mit guter sozialer Durchmischung, an dem sich der Mittelstand das Leben noch leisten kann?

Verwendete Quellen
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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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