Start der Ausbildungsoffensive in Luzern

So viel Geld erhalten Pflegende und Ausbildungsbetriebe

Betriebe, welche Pflegende ausbilden, werden untersützt. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Am 1. Juli tritt die Ausbildungsoffensive für Pflegeberufe im Kanton Luzern in Kraft. Dabei hat die Regierung nun festgelegt, wie viel Geld Ausbildungsbetriebe und Studierende erhalten.

Das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und die am 8. Mai 2024 vom Bundesrat verabschiedete Verordnung dazu treten am 1. Juli Kraft. Dies teilt der Kanton Luzern mit. Der Regierungsrat habe entschieden, dass das entsprechende kantonale Einführungsgesetz, welches vom Kantonsrat in der März-Session verabschiedet wurde, gleichzeitig in Kraft tritt.

Zudem hat der Regierungsrat die zugehörige Pflegeausbildungsförderverordnung (FAPV) verabschiedet. Darin ist etwa geregelt, wie Betriebe, welche zur Ausbildung von Pflegefachpersonen verpflichtet sind, entschädigt werden.

Wer ausbildet, erhält Geld – wer nicht, muss blechen

Entschädigt werden Leistungen in der praktischen Ausbildung zum Pflegefachmann und zur Pflegefachfrau an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH): Pro Person und Ausbildungs- oder Praktikumswoche erhalten die Betriebe 300 Franken. Dies entspreche der Empfehlung der Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), heisst es in der Mitteilung.

Betriebe, die ihre Ausbildungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig erfüllen, haben hingegen eine Ausgleichszahlung von 300 Franken pro nicht erbrachte Ausbildungs- oder Praktikumswoche und Person zu leisten. Das Geld der Ausgleichszahlungen wird an jene Betriebe verteilt, welche ihre Ausbildungsverpflichtung übererfüllen.

750 Franken ab 25 Jahren 

Auch die Ausbildungsbeiträge an Personen, welche die Ausbildung in Pflege HF oder im Studium absolvieren, hat der Regierungsrat bestimmt. Studierende im Alter von 25 bis 29 Jahren werden neu mit 750 Franken pro Monat unterstützt. Ab dem Alter von 30 Jahren profitieren sie von Beiträgen in der Höhe von 1’500 Franken pro Monat. Der Regierungsrat hält damit an den Beiträgen fest, welche bei der Beratung der Vorlage im Kantonsrat kommuniziert wurden. Dies obwohl der Bund seine Beteiligung an den von den Kantonen geleisteten Beiträgen in der Zwischenzeit gekürzt hat und der Kanton Luzern damit mehr Kosten zu tragen hat als ursprünglich angenommen. 

Das Alter, ab der die Zahlungen erfolgen, wurde zuletzt von Pflegeverbänden kritisiert (zentralplus berichtete). Die Altergrenze von 25-Jahren entspreche nicht dem Berufswerdegang, erklärt der Verband. Besonders bei Personen, die eine Lehre in der Pflege absolviert haben, müssen die Anreize bereits früher angesetzt werden.

Die Regierung hält dennoch an der Schwelle fest und ist vom Vorhaben überzeugt. So wird Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements, in der Mitteilung zitiert: «Mit der Ausbildungsoffensive wird die Pflegeausbildung gefördert und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt. Das ist ein wichtiger Schritt, damit auch in Zukunft die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann.» 

Verwendete Quellen
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