Zuger Verwaltungsgericht verhängt Stopp

Bau von Kleinschulhaus im Gebiet Lüssi liegt auf Eis

Das Schulhaus Guthirt kann nicht mehr ausgebaut werden. Doch das entlastende Provisorium lässt weiter auf sich warten. (Bild: Andreas Busslinger)

Eigentlich wollte die Stadt Zug nach Ostern mit dem Bau eines temporären Kleinschulhauses im Gebiet Lüssi beginnen. Doch das Verwaltungsgericht schiebt dem Bauprojekt vorerst den Riegel vor.

Im Stadtzuger Gebiet Lüssi sollten dieser Tage die Bagger auffahren, denn die Stadt Zug plant hier den Bau eines Kleinschulhauses (zentralplus berichtete). Doch gemäss der «Zuger Zeitung» wird daraus vorerst nichts: Das Zuger Verwaltungsgericht sprach ein superprovisorisches Bauverbot aus.

Grund dafür sind verschiedene hängige Einsprachen aus der Nachbarschaft. Anfang April entzog der Zuger Stadtrat den Beschwerden die aufschiebende Wirkung, damit er zügig mit dem Bau starten kann. Doch die Einsprecherinnen fochten den Entscheid zuerst erfolglos beim Zuger Regierungsrat an. Danach beim Zuger Verwaltungsgericht – dort mit einem Zwischenerfolg, so die Zeitung.

Nun muss der Zuger Stadtrat eine Stellungnahme zum Gesuch des Bauverbots verfassen und dafür relevante Akten einreichen. Bis zum Entscheid über das Gesuch dürfen jedoch keine Bauarbeiten vorgenommen werden.

Provisorium für Kindergarten und erste Klasse

Eigentlich wollte die Stadt Zug das Kleinschulhaus bereits fürs Schuljahr 2022/23 in Betrieb nehmen. Das Provisorium sollte Platz für Schüler im Kindergarten und der ersten Klasse bieten. Doch die Einsprachen verschoben den Zeitplan nach hinten. Neuer Plan war ein Baustart am Dienstag nach Ostern, die Module sollten am 15. Mai eintreffen. Pünktlich zum Schulstart im August sollte der temporäre Bau fertiggestellt sein. Ob dieser Zeitplan mit dem derzeitigen Baustopp noch eingehalten werden kann, ist ungewiss.

Verwendete Quellen
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