Mindestlohn und maximale Praktikadauer

So will Luzern die Ausnutzung von Kita-Praktikanten stoppen

Die Arbeitsbedinungen für Praktikantinnen und Praktikanten in Kitas sollen besser werden. (Bild: Unsplash/Benson Low)

Der Luzerner Regierungsrat hat einen Normalarbeitsvertrag für Kita-Praktikantinnen und -Praktikanten erlassen. Dieser sieht eine maximale Dauer und einen minimalen Lohn vor.

Vielerorts arbeiten junge Menschen in Kitas für zu wenig Geld – und sind für zu lange Zeit in einem Praktikum.

Auch in Luzern ist dies geläufig. Das weiss auch die Luzerner Regierung (zentralplus berichtete). Diese führt in einer Antwort auf eine Anfrage von SP-Kantonsrat Urban Sager auf, was Lohnkontrollen in Luzerner Kitas ans Licht gebracht haben.

30 von 50 Praktikantinnen erhalten zu wenig Lohn

So habe im Jahr 2017 die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) insgesamt 33 Kita-Betriebe kontrolliert. Von 139 Kita-Angestellten erhielten 20 zu wenig Lohn. Noch fataler war es bei den Praktikantinnen: 30 von 52 Praktikantinnen kriegten weniger Lohn, als der Verband Kinderbetreuung Schweiz Kibesuisse empfiehlt. Diese empfiehlt einen monatlichen Praktikumslohn von mindestens 800 Franken.

Um diesen Missständen entgegenzuwirken, hat die Luzerner Regierung nun einen Normalarbeitsvertrag für sogenannte «Vorpraktika» in Kitas erlassen.

950 Franken im Minimum

Dieser sieht vor, dass ein Vorpraktikum grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauert. Dabei gilt ein Mindestlohn von 950 Franken pro Monat. Ein Vorpraktikum kann nur auf maximal zwölf Monate verlängert werden, wenn der Betrieb der arbeitnehmenden Person verbindlich einen Ausbildungsplatz für das folgende Ausbildungsjahr zusichert oder einen Mindestlohn von brutto 2000 Franken ausbezahlt.

«Mit dem Normalarbeitsvertrag wird die Situation betreffend Vorpraktika in Kitas deutlich verbessert: Praktikantinnen und Praktikanten müssen angemessen entlöhnt werden und den sogenannten Kettenpraktika wird entgegengewirkt», wird Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements, in einer Mitteilung zitiert.

Der Normalvertrag tritt per 1. Juli in Kraft.

Verwendete Quellen
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