Luzerner Unfallversicherer warnt

Hitzetage: Dein Chef muss für Klimaanlage und Co. sorgen

Besonders betroffen von Hitzewellen sind Bauarbeiter. (Bild: Symbolbild: Fotolia)

Arbeiten bei brütender Hitze kann gefährlich sein. Darum warnt die Luzerner Unfallversicherin Suva vor schwerer körperlicher Arbeit im Freien – und nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht.

«In den vergangenen 30 Jahren wurden schweizweit drei Todesfälle festgestellt, welche direkt hitzebedingt waren», sagt Edgar Käslin gegenüber zentralplus. Er ist stellvertretender Abteilungsleiter Arbeitssicherheit bei der Unfallversicherin Suva mit Hauptsitz in Luzern. Nebst den Todesfällen würden den Schweizer Unfallversicherern jährlich rund 15 bis 20 berufsbedingte Hitzeschläge und -synkopen oder Sonnenstiche gemeldet, fährt Käslin fort.

Betroffen sind vor allem Menschen, die im Freien arbeiten. Dachdecker müssen zum Teil Temperaturen von über 50 Grad auf dem Dach aushalten (zentralplus berichtete). Nebst Bauarbeitern sind dies gemäss Käslin beispielsweise auch Gartenbauer. Sie sind am Dienstag und Mittwoch, wenns in Luzern über 30 Grad wird, besonders gefährdet.

Hitze erhöht Unfallrisiko

Problematisch ist, dass die Hitze nicht nur zu krankheitsbedingten Ausfällen beim Personal führen kann. «Bei Temperaturen über 30 Grad werden im Baugewerbe 7 Prozent mehr Unfälle beobachtet», gibt Käslin zu bedenken. «Es scheint sich in Hitzeperioden auch vermehrte Müdigkeit und Unkonzentriertheit bemerkbar zu machen», vermutet er.

Käslin nimmt bei der Umsetzung entsprechender Schutzmassnahmen die Arbeitgeber in die Pflicht. Sie seien gemäss Unfallversicherungs- und Arbeitsgesetz verpflichtet, für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und deren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehöre auch der ausreichende Schutz vor Sonne und Hitze.

Dennoch appelliert Käslin auch an die Eigenverantwortung: «Arbeitnehmende können die Arbeitgebenden unterstützen und beispielsweise genügend trinken oder die Pausenregelung konsequent einhalten.» Zudem könnten sie ihre Vorgesetzten über mögliche Lücken bei den Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit aufmerksam machen.

Auch im Büro ist der Arbeitgeber verantwortlich

Auch Fabian Maienfisch, Mediensprecher Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, verweist – angesprochen auf Pflichten und Rechte von Büroangestellten sowie deren Arbeitgebern – aufs schweizerische Arbeitsgesetz. Genauso wie auf der Baustelle gilt auch im Büro: «Arbeit, Arbeitskleidung und Arbeitsumgebung sind bei Hitze so zu gestalten, dass weder ein Flüssigkeitsdefizit noch eine Überhitzung des Körpers auftreten.» Mit welchen Massnahmen dies erreicht wird, spielt dabei keine Rolle – solange sie wirksam sind. Eine Klimaanlage kommt genauso in Frage wie das Anweisen von Angestellten, genug Wasser zu trinken.

Maienfisch rät Arbeitnehmerinnen bei Hitze, den Arbeitsrhythmus der Leistungsfähigkeit anzupassen, die körperliche Belastung zu reduzieren oder im Innern die Lüftung sicherzustellen. Verantwortlich für die Umsetzung entsprechender Massnahmen sei aber der Arbeitgeber, betont er.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Suva
  • Schriftlicher Austausch mit Edgar Käslin, stellvertretender Abteilungsleiter Arbeitssicherheit des Unfallversicherers Suva
  • Schriftlicher Austausch mit Fabian Maienfisch, Mediensprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco
  • Schweizerisches Arbeitsgesetz
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