Behördenwucher in Luzern?

Kanton verlangt Gebühr für Angestellte aus der Ukraine

Im Kanton Luzern muss zahlen, wer einen ukrainischen Flüchtling anstellen möchte. (Bild: zvg)

Ein Luzerner Unternehmer wollte einen ukrainischen Flüchtling anstellen. Für die Überprüfung des Kantons musste er aber eine Gebühr von fast hundert Franken bezahlen.

95 Franken verlangte das Migrationsamt des Kantons Luzern von Daniel Bussmann. Grund für die Rechnung laut einem Artikel des «Blicks»: Er hatte einen ukrainischen Flüchtling eingestellt.

Dazu braucht es das grüne Licht des Kantons, wozu diesem der Arbeitsvertrag zugestellt werden muss. Die Überprüfung der Behörden kostete wie erwähnt 95 Franken. Der Unternehmer, der im Kanton Luzern Zuckerstöcke herstellt, versteht deswegen die Welt nicht mehr: Er habe eine Person angestellt, die jetzt kein Geld mehr vom Arbeitslosenamt erhalten und drum nicht mehr vom Staat finanziert werden müsse. «Dass der Kanton im Gegenzug jetzt eine Gebühr verlangt, das verstehe ich wirklich nicht», zitiert ihn der «Blick».

Kanton schiebt Gebührenverordnung des Bundes vor

In anderen Kantonen, beispielsweise Bern und Zürich, kostet die gleiche behördliche Leistung etwas, heisst es im Artikel weiter. Das Luzerner Migrationsamt verteidige sich damit, dass die kantonale Verordnung vorschreibe, dass «die Gebührenverordnung des Bundes zur Anwendung kommt».

Die Bewilligungspflicht für Personen mit dem Schutzstatus S – also ukrainische Flüchtlinge – könnte jedoch demnächst fallen. Das eidgenössische Parlament sprach sich dafür aus, dass die Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht umgewandelt werden soll. Damit soll eine Hürde abgebaut werden.

Der Luzerner Unternehmer liess sich unterdessen von den behördlichen Gebühren nicht abschrecken. Der Ukrainer arbeitet nun für die Firma.

Verwendete Quellen
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