Bund bewilligt Ausnahme

Krienser Sonnenbergbahn muss nicht hindernisfrei sein

Die Krienser Sonnenbergbahn muss nicht barrierefrei umgebaut werden. (Bild: Emanuel Ammon / AURA)

Eigentlich müsste der öffentliche Verkehr hindernisfrei umgebaut werden. So auch die historische Bahn in Kriens. Doch der Bund macht für die Sonnenbergbahn eine Ausnahme – mit Auflagen.

Die Krienser Sonnenbergbahn muss auch weiterhin nicht den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes genügen. Der Bund hat einen entsprechenden Antrag der Bahn, auf den hindernisfreien Umbau zu verzichten, gutgeheissen, wie im Bundesblatt zu entnehmen ist. Zur Erinnerung: Bis Anfang Jahr hätte die Schweizer ÖV-Infrastruktur barriefrei sein müssen. Doch im Kanton Luzern ist dies längst nicht umgesetzt (zentralplus berichtete).

Gegen den Umbau in Kriens spricht unter anderem der Denkmalschutz: Um hindernisfrei zu sein, müssten die Kabinen angepasst werden, was «erhebliche Beeinträchtigung der optischen Wirkung» zur Folge hätte, wie in der Verfügung steht. Zudem müsste der Einstieg für die Wagenführer verringert werden, was «aus ergonomischer, aber auch verletzungstechnischer Sicht nicht zumutbar» sei. Hinzu komme die «beträchtliche finanzielle Hürde», die ein Umbau für die Bahn darstellen würde.

Bahn muss Taxidienst organisieren

Ganz vom Haken lässt das Bundesamt für Verkehr die Sonnenbergbahn jedoch nicht. Sie hat stattdessen für Ersatzmassnahmen zu sorgen. Für Menschen mit einer Gehbeeinträchtigung muss die Sonnenbergbahn nach einer Voranmeldung von maximal vier Stunden einen Fahrdienst organisieren. Dieser darf nicht mehr kosten als die Fahrt mit der historischen Bahn. Menschen mit Seehbeinträchtigung muss das Fahrpersonal beim Ein- und Ausstieg helfen, was es jedoch heute schon tut.

Matthias Senn, Verwaltungsratspräsident der Sonnenbergbahn AG, zeigt sich gegenüber der «Luzerner Zeitung» erleichtert über den Entscheid. Gleichzeitig betont er, die historische Bahn habe das Behindertengleichstellungsgesetz nicht auf die leichte Schulter genommen. Sie hätten Abklärungen bei Spezialisten und der Denkmalpflege gemacht. Wobei sich jedoch gezeigt habe, dass eine Umsetzung aller Vorgaben fast unmöglich sei.

Verwendete Quellen
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