Zuger Partei will Teilzeitlern an den Kragen

Wer wegen «Work-Life-Balance» weniger arbeitet, soll zahlen

Die Zuger SVP sagt den Prämienverbilligungen der Teilzeitarbeiterinnen den Kampf an. (Bild: Hintergrund: Symbolbild Adobe Stock; Kreis: zvg)

Die Zuger SVP will unter anderem den Prämienverbilligungen für freiwillige Teilzeitarbeitnehmer an den Kragen. Die Work-Life-Balance sei schlecht für Wirtschaft und Staatshaushalt.

In einem von Fraktionspräsident Philip C. Brunner eingereichten Postulat verlangt die Zuger SVP, dass freiwillige Teilzeitarbeiterinnen künftig nur noch anteilsmässig von Prämienverbilligungen profitieren sollen. Der Regierungsrat soll zudem überprüfen, ob weitere staatliche Subventionen für freiwillige Teilzeitarbeiter gestutzt werden könnten.

Paare oder Einzelpersonen mit Kindern oder anderen Unterstützungspflichten, die in kleineren Pensen als 100 Prozent arbeiten, sollen verschont bleiben, so die Partei in ihrer Medienmitteilung. Durch die in der Steuerklärung getätigten Angaben liessen sich diese Ausnahmen leicht in die Praxis umsetzen.

«Life» in Work-Life-Balance ist ein Dorn im Auge

Die Zuger SVP kritisiert in ihrem Vorstoss Teilzeitarbeit, wenn es dabei lediglich um eine bessere «Work-Life-Balance» geht. Meist handle es sich dabei um gut ausgebildete junge Menschen, die auf Kosten des Steuerzahlers ihre Ausbildung genossen hätten. Die Partei sieht das Problem in der Diskrepanz der tatsächlichen Arbeitsleistung jener Personen und der Arbeitsleistung, die sie aufgrund ihrer Ausbildung erbringen könnten.

Im Postulat ist folgendes zu lesen: «Indem sie Teilzeit arbeiten, geraten sie in eine tiefere Lohnstufe, was sie unter Umständen dazu berechtigt, staatliche Subventionen zu erhalten. Ebenso befeuern sie direkt den Fachkräftemangel. Staatliche Subventionen sind dafür gedacht, Bedürftige zu unterstützen und nicht dazu da, einen selbstgewählten Lebensstil zu unterhalten.»

Arbeit soll sinnstiftend, motivierend und befriedigend sein, sagt Philip C. Brunner gegenüber zentralplus. Ein gesundes Verhältnis zur eigenen Arbeit sei jedoch wichtig: «Grundsätzlich sind wir natürlich der Meinung, dass Arbeit nicht krank machen soll. Falls das doch der Fall ist, muss an der Arbeitsstruktur, vom Betrieb, aber auch persönlich, etwas geändert werden», betont Brunner.

Die Zuger SVP ist der Meinung, dass oftmals nicht die Arbeit die «Work-Life-Balance» stört, sondern vielmehr das persönliche Management des eigenen Lebens für Probleme sorgt. «Wir haben die Tendenz, sehr vieles in unser Privatleben zu packen, da hat dann die Arbeit vermeintlich keinen, oder weniger Platz», so Brunner.

Tropfen auf den heissen Stein?

Der Kanton Zug ist aktuell finanziell ausserordentlich gut aufgestellt. Aus der Jahresrechnung 2023 lässt sich entnehmen, dass der Kanton einen Überschuss von 461,3 Millionen Franken verzeichnen kann – ein Rekord (zentralplus berichtete). Sind da Einsparungen durch eine allfällige Streichung der Prämienverbilligungen für Teilzeitarbeitnehmerinnen ein Tropfen auf den heissen Stein? Braucht es Einsparungen auf dem Buckel der Teilzeitarbeitnehmer?

Die hervorragende Finanzlage des Kantons Zug erlaube es dem Kanton nicht, unüberlegt Geld auszugeben, erklärt Brunner. «Gerade durch die sehr gute Finanzlage entstehen viele Begehrlichkeiten. Es geht hier auch ums Prinzip. Der Staat ist nicht da, um den Lebensstil jedes einzelnen zu finanzieren. Der Staat soll da unterstützen, wo es wirklich nötig ist», erklärt der Zuger Fraktionspräsident.

Was hält die SVP denn nun von Teilzeitarbeit?

Das Zuger Pensionskassengesetz soll teilrevidiert werden. Ziel der Revision ist es, das gesunkene Leistungsniveau der Zuger Pensionskasse wieder anzuheben (zentralplus berichtete). Brunners Parteikollege und Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler sprach sich für die Revision aus, unter anderem da insbesondere Teilzeitangestellte von den Änderungen profitieren würden. zentralplus wollte von Brunner wissen, wie genau die Zuger SVP zum Thema Teilzeitarbeit denn nun stehe.

Kantonsrat Brunner sieht das Ziel der Teilrevision in der Besserstellung von Personen mit tieferen Einkommen. Diese sollen zukünftig mehr von der Pensionskasse profitieren. Weiter führt er aus: «Tiefere Einkommen können, müssen aber nicht durch Teilzeitpensen verursacht sein. Regierungsrat Tännler ist Teil der Zuger Regierung – die Fraktion muss nicht zwingend immer gleicher Meinung sein wie ihre Parteikollegen im Regierungsrat.» Weiter verweist Brunner darauf, dass er Tännlers persönliche Meinung zum Postulat nicht kenne und mit ihm die Frage auch nicht besprochen habe.

Postulat stehe nicht mit Wahlfreiheit des Menschen im Konflikt

Die SVP verweist in ihrer Argumentation häufig auf die Wahlfreiheit des Menschen. Die Frage beim vorliegenden Postulat ist, ob die geforderte Gesetzesgrundlage die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer künftig eher einschränken als fördern würde.

Brunner findet: «Jeder hat die Wahl. Ja, das ist Selbstverantwortung. Wenn man weniger arbeitet, hat man in der Regel auch weniger Lohn. Es darf dann aber nicht die Erwartung sein, dass der Staat den Rest finanziell ausgleicht.» Für die Zuger SVP steht das Postulat also nicht im Konflikt mit der Wahlfreiheit des Menschen. Durch das Postulat würden lediglich die Opportunitätskosten für Teilzeitarbeitnehmer erhöht.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Zuger SVP-Fraktionspräsident Philip C. Brunner
  • Medienmitteilung der Zuger SVP
  • Medienarchiv zentralplus
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