Luzern will Personalgesetz ändern

zentralplus plus Das soll sich für Kantonsangestellte ändern

Der Kanton Luzern plant weitere Änderungen des Personalgesetzes. (Bild: @zentralplus)

Der Kanton Luzern will sein Personalgesetz anpassen. Künftig soll es beispielsweise einfacher sein, Kündigungen anzufechten.

Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst. Nun schickt die Luzerner Regierung eine weitere Änderung in Vernehmlassung.

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