Gericht: Abu Ramadan kann in CH bleiben

Der frühere Laienprediger Abu Ramadan darf nun doch in der Schweiz bleiben und muss das Land nicht verlassen. Das Berner Obergericht hebt den Landesverweis aus dem erstinstanzlichen Urteil auf.

Auch das Obergericht hat den 70-jährigen Libyer jedoch wegen Rassendiskriminierung und mehrfachen Betrugs schuldig gesprochen und ihn zu einer Geldstrafe verurteilt.

Im Prozess ging es unter anderem um eine Predigt, die Abu Ramadan 2017 in einer Bieler Moschee hielt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er dabei gegen Andersgläubige hetzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle:swisstxt
Gericht: Abu Ramadan kann in CH bleiben
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon