Wegen «Havanna-Syndrom» vors Bundesgericht

Wurde ein Zuger mit Mikrowellen «beschossen»?

Gerüchte, wonach Kuba oder Russland Mikrowellenwaffen gegen Diplomaten einsetzten, halten sich bis heute. (Bild: Adobe Stock)

Er sei Opfer einer «Havanna-Syndrom-Attacke» und eines Geheimdienstangriffs. Deswegen bemühte ein im Kanton Zug wohnhafter Mann die Justiz bis auf Bundesebene.

So ganz scheint auch das Bundesgericht nicht gewusst zu haben, was sie mit der Eingabe des Mannes, der im Kanton Zug wohnt, anfangen soll. Diesen Eindruck erweckt zumindest ein Urteil vom März. Darin schreibt das Bundesgericht, dass es Ende vergangenen Jahres ein Schreiben erhalten habe, verfasst in englischer Sprache, das eine Präsidialverfügung des Zuger Obergerichts anfocht.

An dieses gelangte der Mann Ende vergangenes Jahr mit einem aussergewöhnlichen Anliegen. Denn, wie aus den Urteilen hervorgeht, versucht er den Gerichten darzulegen, dass er im Ausland Opfer einer «Havanna-Syndrom-Attacke» und eines Geheimdienstangriffs geworden sei.

War es Kuba? Oder Russland? Oder doch niemand?

Das «Havanna-Syndrom» wurde 2014 bekannt. Es bezeichnet unerklärliche Kopfschmerzen oder Übelkeit, die bei US-Diplomaten und deren Angehörigen in der kubanischen Hauptstadt Havanna auftraten. Die US-Behörden vermuteten zunächst gar einen Angriff mit Mikrowellenwaffen auf die Diplomaten. Der vermutete Bösewicht: Kuba. Beweise fand man aber nie.

Schliesslich tauchten auch andere Fälle in anderen Ländern auf. 1500 Fälle in über 90 Nationen sollen es bis heute sein. Auch in der Schweiz gab es Fälle. Die US-Behörden krebsten schliesslich zurück und erklärten 2023, dass wohl kaum ein Angriff hinter den Symptomen steckt. Sie bezeichneten das Phänomen fortan als «unexplained health incident» also als «ungeklärte Gesundheitsvorfälle».

Die Theorie, dass ein gezielter Angriff hinter den aussergewöhnlichen Kopfschmerzen steckt, hält sich inoffiziell aber weiterhin. In Medienberichten wird gerne auch mal vermutet, dass Russland dahinterstecken könnte. So veröffentlichten Journalisten aus Deutschland, den USA und Russland Anfang 2024 eine Recherche, die besagt, dass eine russische Spezialeinheit durchaus mit Mikrowellenwaffen Angriffe durchgeführt haben soll.

«Beschwerde nur, um angeblichen Angriff erneut darzulegen»

Von einem Angriff scheint derweil auch der Zuger überzeugt zu sein. Und er soll Opfer eines solchen sein. Weil sich das Zuger Obergericht seiner nicht annahm, hat er beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Aber auch dieses will sich nicht mit dem Thema eingehend befassen. Wie es im Urteil heisst, habe der Zuger die Beschwerde ohnehin hauptsächlich zum Anlass genommen, um erneut darzulegen, dass er angegriffen worden sei. Inwiefern das Obergericht das Recht verletzt haben soll, habe er nicht erklären können.

Sowieso sei das Gesuch zu spät und in falscher Form eingereicht worden. Beschwerden an das Bundesgericht müssen in einer Amtssprache verfasst sein. Englisch ist nicht zulässig.

Es bleibt somit vieles mysteriös rund um das «Havanna-Syndrom» und um die Frage, ob ein Mann aus dem Kanton Zug tatsächlich Opfer einer Attacke geworden ist.

Verwendete Quellen
  • Urteil Bundesgericht
  • Diverse Medienberichte
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