Per Strafbefehl in Zug

Uber-Fahrer kann Handy nicht zurückgeben und wird bestraft

Uber-Fahrer und Fahrgäste müssen selbst schauen, dass verlorene Gegenstände zu ihrem Besitzer finden. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Ein Mann lässt in Zug in einem Uber sein Handy liegen. Als der Chauffeur dieses bei einer Uber-Zentrale abgeben wollte, hiess es, er solle es behalten. Der Chauffeur wurde nun verurteilt.

Es war spät in der Nacht im Mai 2022. Ein Mann wollte von Zug nach Goldau fahren und bestellte ein Uber-Taxi. Zu Hause angekommen und ausgestiegen, merkte er, dass er sein Handy – mit einem Neuwert von 960 Franken – im Auto liegen gelassen hatte. Der Uber-Fahrer war aber schon wieder davon gebraust.

Einige Stunden später fand der Chauffeur das Handy. Sein Fahrgast hatte in der Zwischenzeit versucht, sich bei ihm zu melden, schien ihn aber nicht erreicht zu haben. Der Fahrgast meldete den Verlust beim Uber-Kundendienst, der Chauffeur den Fund. Wie aus einem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft hervorgeht, fanden die beiden aber nicht zusammen.

Die Krux mit der Selbstständigkeit – Uber nimmt keine Fundgegenstände an

Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, habe der Chauffeur zu wenige Angaben zum Kunden beim Kundendienst angegeben. Stattdessen wollte er das Handy einige Tage später bei einer Uber-Filiale in Zürich abgeben. Dort solle es aber geheissen haben, man könne es nicht annehmen, er solle es behalten und warten, bis sich der Fahrgast bei ihm melde.

Dies ist die gängige Praxis, wie Uber Schweiz auf Anfrage von zentralplus bestätigt. «Da Uber nicht der Beförderer oder Anbieter der Transportleistung ist, sondern diese von selbstständigen Fahrern erbracht werden, werden bei deren Fahrten verlorene Gegenstände auch nicht in unseren Räumlichkeiten verwahrt», schreibt eine Pressesprecherin.

Grundsätzlich sollten Fahrgäste und Fahrer zunächst selbst versuchen, sich zu erreichen. Der Uber-Kundendienst versuche im Zweifelsfall zwischen den Kunden und Chauffeuren zu vermitteln, sodass diese die verlorenen Gegenstände zurückbringen können. Gelinge das nicht, empfiehlt Uber den Chauffeuren, die Fundgegenstände beim örtlichen Fundbüro abzugeben und den Fahrgästen, sich ebenfalls dort zu melden.

Handy wanderte in Kofferraum und verschwand

Dies hat der Chauffeur aus Zug aber nicht getan. Wie es im Strafbefehl heisst, legte er das gefundene Handy in eine Box im Kofferraum und kümmerte sich nicht weiter darum. Das Mietfahrzeug, das er als Taxi brauchte, gab er schliesslich dem Vermieter zurück.

Dafür wurde der Uber-Fahrer nun wegen unrechtmässiger Aneignung verurteilt. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 30 Franken an 10 Tagessätzen und muss 400 Franken für die Untersuchungskosten blechen.

Das Handy hätte bisher nicht wieder gefunden werden können, schreibt die Zuger Staatsanwaltschaft.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft
  • Schriftlicher Austausch mit Pressestelle von Uber
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