Steuerpflicht und Gesetz

Polizistin will Luzerner Sexarbeit besser regulieren

Müssen Sexarbeiterinnen in Luzern vielleicht bald Steuern zahlen? (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Gleich mit zwei Vorstössen will Mitte-Kantonsrätin Melissa Frey-Ruckli Sexarbeiterinnen besser schützen. In einem fordert sie eine Steuerpflicht, im anderen nimmt sie einen neuen Anlauf für ein Prostitutionsgesetz.

Der Kanton Luzern wagt vielleicht bald einen neuen Anlauf für ein Gesetz zur Regelung der Sexarbeit. Mitte-Kantonsrätin Melissa Frey-Ruckli hat dazu in der Juni-Session eine entsprechende Motion eingereicht. Mit einem Gesetz erhofft sich die Polizistin eine «greifende Gesetzesgrundlage für die Kriminalitätsbekämpfung» und damit einen erhöhten Schutz der Sexarbeiterinnen vor «Ausbeutung, Missbrauch und Menschenhandel». Als Vorbild sollten der Kanton Bern und Solothurn dienen, die ein solches Gesetz bereits kennen. Denn heute stünden im Strafgesetz nur wenige Artikel, die festlegten, was in Bezug auf Prostitution verboten sein.

Das wäre nicht der erste Versuch zur Einführung eines Prostitutionsgesetzes in Luzern. Bereits 2015 diskutierte das Luzerner Parlament darüber. Vorgesehen waren unter anderem eine Registrierungspflicht für Prostituierte sowie eine Bewilligungspflicht für Sexclubs. Zudem sollten Sexarbeiterinnen besser über ihre Rechte informiert werden.

Doch eine Mehrheit des Kantonsrats kritisierte damals, dass das Gesetz nur mehr Bürokratie schaffe und die Frauen dadurch nicht besser geschützt, sondern nur mehr kontrolliert würden. So lehnten sie das Gesetz ab (zentralplus berichtete). Einige Jahre später stimmte der Kantonsrat zumindest einer Bewilligungspflicht für Bordelle zu (zentralplus berichtete).

Sexarbeiterinnen sollen Steuern zahlen

Nebst ihrem Vorstoss zu einem neuen Gesetz hat Frey-Ruckli noch eine weitere Motion eingereicht. In diesem fordert sie, dass Sexarbeiterinnen ihre Einnahmen angeben und versteuern sollen. Zudem sollen Frauen aus EU- und EFTA-Staaten, die eine Arbeitsbewilligung beantragen, sich persönlich anmelden müssen. So könnten sie über ihre Rechte, Möglichkeiten und Organisationen wie den Verein Lisa aufgeklärt werden.

Gemäss Frey-Ruckli sei das nötig, da die bisherige Registrierungspflicht für Bordelle Lücken aufweise und nicht alle Sexarbeiterinnen erfasse. Denn diese sind erst meldepflichtig, sobald mehr als zwei Personen in Räumlichkeiten Sexarbeit anbieten. Frauen, die etwa auf dem Strassenstrich beim Ibach ihre Dienste anbieten, sind dabei nicht erfasst. Mit diesem Vorstoss erhofft sich die Polizistin bessere Möglichkeiten zur Abklärung, in welchen Situationen sich die Frauen befinden.

Verwendete Quellen
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